Photovoltaik

Solar-BOOM in BaWü: Bauen ohne Genehmigung – Risiko für Projektierer!

Ein Beitrag von

Harald M. Depta.

Die Energiewende in Baden-Württemberg erfährt durch das am 13. März 2025 beschlossene „Gesetz für das schnellere Bauen“ einen bedeutenden Schub.

Ab dem 28. Juni 2025 entfällt die klassische Baugenehmigungspflicht für Freiflächen-Photovoltaik und Agri-PV vollständig – unabhängig von deren Größe.

Bisher waren solche Anlagen nur bis 3 Meter Höhe und 9 Meter Länge verfahrensfrei. Diese Reform stellt einen wichtigen Schritt zur Umsetzung des bundesweiten Pakts für Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung dar.

Allerdings bedeutet Verfahrensfreiheit nicht automatisch Bauprivilegierung. Photovoltaik-Projekte müssen weiterhin allen rechtlichen Vorgaben entsprechen, insbesondere dem Bauplanungs- und Umweltrecht.

Für Projektentwickler entfällt lediglich die Pflicht, einen Bauantrag zu stellen und dessen Genehmigung abzuwarten.

Die neue Regelung überträgt mehr Verantwortung auf die Projektentwickler.

Ohne Baugenehmigungsverfahren gibt es keine Behörde mehr, die das Vorhaben umfassend auf Zulässigkeit prüft.

Der bisherige Schutz durch eine Baugenehmigung entfällt. Entwickler können zwar Bauvorbescheide für einzelne Fragen beantragen, eine vollständige Absicherung ist dadurch aber nicht mehr möglich.

Als erfahrener PV-Projektplaner sehe ich hier eine zweischneidige Entwicklung:

Die Verfahrensbeschleunigung ist dringend notwendig, jedoch könnten die fehlenden behördlichen Prüfungen zu neuen Risiken führen. Besonders kritisch ist, dass Netzbetreiber, Banken und Investoren nun neue Nachweise verlangen werden, was den Abstimmungsaufwand möglicherweise nur verlagert statt reduziert.

Zu beachten ist außerdem, dass nicht alle Projektbestandteile verfahrensfrei werden. Batteriespeicher beispielsweise unterliegen weiterhin als Sonderbauten der Genehmigungspflicht.

Auch bleiben naturschutz- und wasserrechtliche Genehmigungen unberührt.

Ergänzender Kommentar von Werner Hoffmann

Weitere Infos zum Gesetz:
Das am 13. März 2025 vom Landtag Baden-Württemberg beschlossene „Gesetz für das schnellere Bauen“ reformiert die Landesbauordnung (LBO) grundlegend. Die zentralen Neuerungen treten am 28. Juni 2025 in Kraft. Ziel ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und das Bauen einfacher zu gestalten. Zur Pressemitteilung des Landes.

Hashtags:
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Quelle

https://www.linkedin.com/posts/harald-m-depta_energiewende-photovoltaik-agripv-activity-7319993388605329409-kfpz?utm_source=share&utm_medium=member_ios&rcm=ACoAADSumNEBGYgkWA6yjTr6uB0NX_Lnrr_XlN0

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