Maischberger #Ohne #Vollmacht sind Sie entmündigt

Eine rechtliche Vorsorge durch einen #Notfallordner mit Genaralvollmacht bzw. Vorsorgevollmacht eine Mindestvorsorge.

Mann mit Demenz

Warum dies so notwendig ist, wurde in einer Diskussion bei Maischberger sehr deutlich:

Menschen bei Maischberger: Entmündigt – Haben Betreuer zu viel Macht?

Das Video von Maischberger „Entmündigt“ ist sehr interessant.
https://www.youtube.com/watch?v=lDYIKKuAfck

TIPP: Der #Notfallordner – #Vorsorgeordner bietet eine komplette Übersicht (140 Seiten, 15 Register) inkl. Formularmuster zum Preis von 27 € inkl. MWSt.

Bestellung bei www.notfallordner-vorsorgeordner.de

 

#Ohne #Kinder ist ein #Testament besonders wichtig! #Notfallordner #Vorsorgeordner

Bei Jan & Sabine blieb die Ehe kinderlos. Als Jan bei einem Verkehrsunfall zunächst 3 Monate im Koma lag, dann geistig behindert und anschließend nach einem Jahr verstorben war, wurde es für Sabine zum Horror.

Hier zu den einzelnen Situationen einige Ergänzungen:

Während der Zeit, in der Jan geschäftsunfähig war (Koma & geistige Behinderung) wollte Sabine die Geschäfts von Jan regeln. Zunächst musste sie zum Betreuungsgericht und die Betreuung beantragen.

Recht

Die ist nicht nur bei nicht verheirateten Paaren eine gesetzliche Vorgabe, sondern auch bei Verheirateten.

Durch die Betreuung hätte Sabine alle Angelegenheiten von Jan regeln können, allerdings hatte die Schwiegermutter Einspruch eingelegt, der dazu führte, dass das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer eingesetzt hatte.

Konsequenz: Der gesetzliche Betreuer handelt autark und Sabine hatte keine Möglichkeit etwas selbst zu regeln. Selbst die Kontovollmacht wurde hierdurch wertlos. Der gerichtliche Betreuer hatte neue Konten eröffnet, wodurch Sabine auch finanziell größere Probleme hatte.

Richtig heftig wurde es jedoch nach dem Tod von Jan:

Da kein Testament vorhanden war, erbte Sabine nicht automatisch alles. Bei Ehepaaren ohne Kinder erben etwa 50 % die Eltern des Verstorbenen, bzw. wenn diese nicht mehr leben, die Kinder der Eltern (also Schwager und Schwägerin von Sabine). Wären Jan und Sabine nicht verheiratet gewesen, hätte Sabine überhaupt keinen Erbanspruch ohne Testament.

Zu einer guten Vorsorge gehören:

  • Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • und ein Testament

Umfangreiche Unterlagen bietet der #Notfallordner-#Vorsorgeordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de 

Zum Preis von 27,– € erhalten Sie eine umfangreiche Vorsorgeorganisation inkl. Formulare und Mustertexte (über 140 Seiten).

Inzwischen gibt es diesen #Notfallordner-#Vorsorgeordner auch für über 50 Selbstständigen-Gruppen. Gerade bei Selbstständigen ist die Einbeziehung der beruflichen Vorsorge ebenso wichtig; und diese kann sehr unterschiedlich sein, da hier auch gesetzliche Vorgaben vorhanden sein können (z.B.: Apothekergesetz oder Handwerksordnung).

 

Die #Senioren #App jetzt auch für #android #Smartphone und #windows smartphone

Heute Morgen wurde die #Senioren #APP auch für das Android – Smartphone von Google play veröffentlicht.

Forum-55plus - Die iphone App für Senioren
Forum-55plus – Die App für die Generation 55plus

Nachdem die App für das iphone vor einigen Tagen beim Apple STORE veröffentlicht wurde, wurde mit dem heutigen Tag die App auch für das Android Smartphone und windows smartphones freigeschalten.


 

App bei Goolge play store über die Internetanschrift:

https://play.google.com/store/apps/details?id=com.app.p8339GJ


 

App bei Microsoft Windows smartphones:

https://www.microsoft.com/de-de/store/apps/forum-55plusde/9nblggh6c35t


Die App bietet ein vielfältiges Informationsportal für die #Generation 55plus und wird auch in den kommenden Monaten weiter ausgebaut.

Forum-55plus APP Registerseite
Forum-55plus APP Registerseite

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Derzeit bietet die App neben vielfältigen Informationen über die Themen:

  • – Computer
  • – Smartphone, iphone & ipad
  • – Freizeit (Urlaub, Mode, sex im Alter, Stars von gestern
  • – Gesundheit (Demenz, Besser sehen, Zähne, Darmkrebsvorsorge, Gelenkerkrankungen, Herzerkrankungen, Notfallvorsorge
  • – Soziales (Renten, Minijob, Rentner in Thailand, Markus Lanz)
  • – Finanzen
  • – Steuern (Einkommensteuer, Erbschaftsteuer)
  • – Wohnen (Barrierefrei)
  • – Sicherheit (im Straßenverkehr)
  • – Pflege (Pflege, Kinästhetik, Pflegeversicherung)

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auch die Anbindung an Internetseiten der sozialen Netzwerke FACEBBOK, twitter und google.plus.

App für die Generation 55plus - inklusive Videos
App für die Generation 55plus – inklusive Videos

Darüber hinaus sind interessante Filme bei youtube zu den o.g. Themen direkt abrufbar.

Forum-55plus REGIONAL
Forum-55plus REGIONAL

Mit über 500 regionalen Seiten sind rund 260 Städte in allen Bundesländern angebunden. Die App wurde speziell für die 4 Zielgruppen der Generation 55plus:

  • – ab 55
  • – Rentenbeginners
  • – Rentner mit Handicap
  • – Live slowly

entwickelt.

Der weitere Ausbau wird in den kommenden Wochen erfolgen.

Klausel zur #Girokonto – Ersatz-Bankkarte ungültig

Mit dem heutigen Urteil des Bundesgerichtshof wurde eine Klausel die für #Girokontokarte und #Kreditkarten übliche Entgeltklausel die für das Ausstellen einer Ersatzkarte gilt, gekippt.

Banken dürfen für die Ausstellung einer Ersatz Girokarte bzw. Kreditkarte keine Gebühren erhaben.

Euro

Laut BGH gehöre die Ausgabe einer Ersatzkarte zumindest bei Verlust oder Diebstahl zu den gesetzlichen Pflichten einer Bank, für die ein Entgelt nicht verlangt werden darf.

Offen gelassen hat der BGH, ob für eine Ersatzkarte gezahlt werden muss, wenn eine Karte defekt ist oder sich der Name des Inhabers geändert hat.

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale könne in diesen Fällen nichts anderes gelten. Denn in jedem Fall müssten die alten Karten beim Austausch auch gesperrt werden, um einen Missbrauch oder den Umlauf von mehr als einer Karte zu verhindern.

#BGH, #Urteil vom 20.10.2015, Az.: XI ZR 166/14, Pressemitteilung vom 20.10.2015

Eine #APP für #Senioren und die #Generation55plus

Eine neue APP-Entwicklung ist inzwischen nichts wirklich Neues, allerdings der Weg, Inhalt, Finanzierung und die Zielgruppe schon.

Heute ist eine neue #APP erschienen, die es in sich hat – speziell für #Senioren und der #Generation55plus entwickelt.

Forum-55plus - Die iphone App für Senioren
Forum-55plus – Die iphone App für Senioren

Heute wurde vom Apple APP Store eine besondere Applikation freigeschalten, speziell für die Generation 55plus, sowie alle Senioren und 55-plus-Unternehmen in Deutschland.

Forum-55plus APP Registerseite
Forum-55plus APP Registerseite

Neben einem reichhaltigen Informationsangebot über:

  • Computer
  • iphone & ipads
  • Freizeit
  • Gesundheit
  • Soziales
  • Finanzen
  • Steuern
  • Recht
  • Wohnen
  • Sicherheit
  • und Pflege
  • Demografischer Wandel
Forum-55plus REGIONAL
Forum-55plus REGIONAL

bietet die App etwa eine Anbindung an über 500 regionale soziale Netzwerke bei FACEBOOK, twitter und google.plus.

Forum-55plus-APP-2

Neben dem regionalen Posting von Nachrichten, gibt es z.B.: bei FACEBOOK die Anbindung an verschiedene regionale:

  • regionale schwarze Bretter
  • und regionale Cafe´s
  • Kleinanzeigenmarkt
  • Veranstaltungskalender
  • und einem einfachen anonymen Chatsystem

Darüber hinaus bietet die APP viele interessante Filme.

Ein weiterer Ausbau dieser APP ist in Planung und wird sicher auch der Zielgruppe sehr gefallen.

Finanziert wird diese APP aus Spenden.

Es lohnt sich diese APP auf dem iphone einmal zu testen.

Die iphone APP ist beim Apple STORE über den nachfolgenden Link kostenfrei herunterzuladen:

https://itunes.apple.com/de/app/id1048222373

 

 

Wenn beide Eltern versterben – #Sorgerechtsverfügung

Bitte an Freunde bei Facebook <teilen>

OMA´s, Opa´s, Eltern und Verwandte von minderjährigen Kindern – Aufgepasst

Wenn Kinder ihre Eltern durch einen Verkehrsunfall verlieren, dann bricht für die Kinder eine Welt zusammen.

Wenn sie dann noch über einen gewissen Zeitraum in ein Heim kommen, dann ist es doppelt schlimm.

#Die Sorgerechtsverfügung - für Eltern
#Die Sorgerechtsverfügung – für Eltern

Andrea und Thomas K, waren glücklich verheiratet und hatten zwei Töchter. Vor etwa drei Jahren wollte das Ehepaar nach Oberhausen zum Shoppen und hatten deshalb beide Kinder bei Oma & Opa abgegeben.

Auf dem Rückweg hatten die Eltern einen tödlichen Verkehrsunfall. Für Oma, Opa und die Kindern ist eine Welt zusammengebrochen.

Das Sorgerecht hatten neben den Großeltern auch die Paten von den Kindern beantragt. Für das Jugendamt war es schwer eine Entscheidung zu treffen, wo die Kinder zunächst bleiben sollten.

Alle Beteiligten wollten die Kinder und das Jugendamt musste die Entscheidung an dem Gericht überlassen. Für das Jugendamt gab es keine Alternative. Die beiden Kinder mussten zunächst in einem Heim untergebracht werden. Wenn das Jugendamt anders gehandelt hätte, wäre ggf. eine Person bevorteilt worden.

Wie schlimm dies für die Kinder war, kann sich sicherlich jeder vorstellen. Da keine #Sorgerechtsverfügung von den Eltern erstellt worden war, konnte das Jugendamt jedoch nicht anders handeln.

Was ist eine #Sorgerechtsverfügung?

Bei wikipedia ist folgende Definition beschrieben:

„Eine Sorgerechtsverfügung ist im deutschen Familienrecht ein auf einer Willenserklärung beruhender Rechtsakt, durch den ein Elternteil seinen Willen in Bezug auf die Sorge um sein minderjähriges Kind nach einem eventuellen Ableben kundtut.

Es geht dabei speziell um die Frage, was der erklärende Elternteil sich für sein Kind, für das ihm das Sorgerecht obliegt, im Falle seines Ablebens vorstellt – also um die Frage, von wem sein Kind nach seinem Ableben betreut werden soll.

Die Sorgerechtsverfügung ist im deutschen Rechtssystem nicht konkret durch Gesetz geregelt – fügt sich aber in das Familienrechtssystem ein.“

Die Sorgerechtsverfügung ist von Eltern für jedes einzelne Kind schriftlich festzuhalten. Hierbei sollten nicht nur die Unterbringungsrechte / Sorgerechte erwähnt sein, sondern auch andere Überlegungen einfließen (z.B.: Wer verwaltet das Vermögen für die Kinder, wer soll als 2. Person vorgesehen werden).

Eine Checkliste inkl. einem Muster enthält der #Notfallordner. Der Notfallordner enthält auch zu den Bereichen:

  • Generalvollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung
  • Erbrecht, Erbschaftsteuer, Testament
  • Bestattungsverfügung

mit vielen Tipps und Vordrucken, so dass die Vorsorge umfangreich geregelt werden kann.

Der Notfallordner umfasst ca. 140 Seiten und ist zum Preis von 27,– Euro (inkl. MWSt. zuzüglich Porto auf der Internetseite

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

bestellbar.

#Ehepaar wird nach 45 Jahren durch Gericht getrennt

Immer wieder erreichen uns Geschichten, die das Leben geschrieben hatte…. Hier eine unfassbare Geschichte…. Bitte <teilen> , so dass alle Deine Freunde es erfahren….. Die Namen und Ortsangaben haben wir verändert:

Das Ehepaar Ruoff lebte über 45 Jahre glücklich verheiratet. Der Ehemann hatte in den letzten 5 Jahren jedoch geistig sehr stark abgebaut.
Seine Ehefrau umsorgte ihn und wurde auch von der Tochter Karin umfangreich unterstützt.
Für diverse Regelungen benötigte die Ehefrau immer wieder die Unterschrift des Ehemannes. Und meistens hatte sie für ihn unterschrieben, bis eines Tages ihr mitgeteilt wurde, dass er selbst unterschreiben muss bzw. ein Bevollmächtigter.

Mann mit Demenz

Da ihr Ehemann keine #Vollmachten ausgestellt hatte, musste sie beim #Betreuungsgericht eine Betreuung beantragen. Da sie selbst nicht mehr so fit war, beantragte die Tochter die Betreuung.

Das Gericht setzte in diesem Fall einen beruflichen Betreuer ein. Ab diesem Zeitpunkt begann nun eine Fahrt nach Kanossa:

Zuerst wurde Herr Ruoff in eine Pflegeheim verlegt, da der #Berufsbetreuer der Auffassung war, dass die Ehefrau ihren Ehemann nicht optimal betreuen kann, trotz Unterstützung durch die Tochter.

Zeitgleich eröffnete der Berufsbetreuer ein neues Konto und hatte die Renten von Herrn Ruoff auf das neue Konto umbuchen lassen. Auch die Mieteinnahmen für die vermietete Wohnung wurden umgebucht.

Die Ehefrau und Tochter hatten zwar für das bisherige Konto eine Kontovollmacht, allerdings nicht für das Treuhandkonto.

Frau Ruoff erhielt selbst nur eine Rente über 578,– Euro und musste von ihrer kleinen Rente alle Kosten zunächst selbst tragen. Zum Glück konnte ihre Tochter sie übergangsweise unterstützen.
Nachdem ihre Tochter beim Rechtsanwalt war, erhielt die Mutter weiterhin einen Teilbetrag vom Treuhandkonto aufgrund des Unterhaltsanspruches.

Die Aussicht auf Übernahme der Betreuung durch die Tochter schätzt der Anwalt für sehr gering ein.

Dies wäre vermeidbar gewesen, wenn Herr Ruoff frühzeitig eine #Generalvollmacht erstellt hätte. Leider wurde hier am falschen Platz gespart.

Eine umfangreiche Regelung bietet der Notfallordner

http://www.notfallordner-vorsorgeordner.de

mit über 140 Seiten zu einem Preis von 27,– Euro

#Behinderte und Testament der Eltern

Eltern von Behinderten haben oft verschiedene Sorgen:

  • Was passiert, wenn die Eltern durch Demenz oder Unfall nicht mehr geschäftsfähig sind?
  • Was passiert, wenn ein Elternteil stirbt und das Kind jahrelang durch Sozialhilfeträger unterstützt wurde? Kann dann der Sozialhilfeträger den Pflichtteil des Erbes einfordern? Muss dann der andere Ehegatte diesen Pflichtteil auszahlen?
  • Wie geht es mit dem Kind weiter, wenn beide Eltern verstorben sind?
Cute little girl with painted hands.
Was passiert, wenn die Eltern von behinderten Kindern sterben oder geschäftsunfähig werden?

Die Antworten sind sehr vielschichtig. Zunächst ist eine umfangreiche rechtliche Vorsorge wichtig. Hier ist beispielsweise als Grundlage ein #Notfallordner wichtig, in dem alle wichtigen Dokumente vorhanden sind. Einen umfangreichen Notfallordner gibt es für 27,– Euro. bei www.notfallordner-vorsorgeordner.de 

Als rechtliche Vorsorge sollte eigentlich jeder Mensch einen Notfallordner haben, denn ohne rechtliche Vorsorge kann jeder Unfall, Schlaganfall oder Tod schnell zum Fiasko werden.

Wenn Eltern durch Unfall oder Demenz geschäftsunfähig werden, dann sollten die Eltern auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht bzw. eine Generalvollmacht erstellt haben. In dieser Generalvollmacht sollten die Eltern den Wunsch äußern, dass das Kind von der bevollmächtigten Person betreut wird. Die rechtliche Entscheidung wird zwar durch das Vormundschaftsgericht getroffen, allerdings werden Ihre Wünsche geprüft und fließen in die Betreuungsfestlegung  ein.

Sofern das Kind minderjährig ist, ist eine Sorgerechtsverfügung empfehlenswert. Auch hier wird Ihr Wunsch geprüft und sehr oft berücksichtigt. Ein Muster und eine Checkliste finden Sie ebenso im Notfallordner von http://www.notfallordner-vorsorgeordner.de

 

Schwieriger ist die Situation, wenn eines der Eltern stirbt. Im Todesfall haben Kinder nicht nur einen Erbanspruch, sondern auch Anspruch auf einen Pflichtteil. Der Pflichtteil ist die Hälfte des Erbteils. Ein Ausschluss vom Erbe ist nur über das normale Erbe möglich, nicht aber über den Pflichtteil.

Verstirbt eines der Eltern, dann besteht bei einem Kind – wenn die Eltern in Zugewinngemeinschaft gelegt haben – ein Pflichtteilsanspruch von 25 %. Wurde Sozialhilfe für das Kind in Anspruch genommen, wird der Sozialhilfeträger diesen Pflichtteil in der Regel sofort verlangen.

Durch ein spezielles #Behindertentestament kann im Wesentlichen verhindert werden, dass der Sozialhilfeträger den Pflichtteil des Behinderten geltend machen kann.

Um dies möglichst zu verhindern, sollte der Behinderte deutlich mehr erben, als seine Pflichtteilsansprüche wert sind. Denn nur wenn der Behinderte durch die im Testament festgelegten Erbteile und Zuwendungen deutlich besser gestellt wird als durch seine Pflichtteile, wird das Vormundschaftsgericht, sofern die gesetzliche Betreuung angeordnet ist, nach der bisherigen Praxis aller Voraussicht nach von der Geltendmachung der Pflichtteilsansprüche des Behinderten absehen.

Auch wenn beide Eltern versterben, gibt es Lösungsansätze, wenn die Eltern frühzeitig Regelungen festlegen.

Beispiel:

Die Eltern schließen frühzeitig eine Rentenversicherung auf eine Dritte Person ab und vereinbaren, dass diese dritte Person ab dem Tod der Eltern eine mtl. Rente erhält.  Natürlich kann nicht vereinbart werden, dass die dritte Person dann mtl. Zusatzleistungen für das behinderte Kind finanziert, allerdings kann diese Dritte Person gewisse Zusatzsachleistungen für das behinderte Kind sponsern.

Hierbei spielt es keine Rolle, ob das behinderte Kind in diesem Vertrag als versicherte Person eingesetzt wird. Wichtig ist, dass bei dieser Form der Vertragsgestaltung folgendes berücksichtigt wird:

1. Als Bezugsberechtigt muss die dritte Person eingesetzt werden.

2. Als Versicherungsnehmer sollte ebenso die dritte Person eingesetzt werden. Hierbei sind die Schenkungssteuerfreibeträge zu beachten, die zwischen 20.000 und 400.000 Euro liegen. Diese Schenkungsteuer ist in dem Moment fällig, in dem die dritte Person Eigentümer des Vertrages ist (also in diesem Beispiel in dem Moment, wo der Geldbetrag in den Vertrag eingezahlt wird).

Eine andere Möglichkeit ist, dass der Geldbetrag an einen gemeinnützigen Verein gezahlt würde. Hier entsteht keine Plicht zur Zahlung einer Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer.

3. Als Versicherte Person kann das behinderte Kind gewählt werden. Hierdurch ist sichergestellt, dass die mtl. Rente mindestens so lange gezahlt wird, wie das behinderte Kind lebt.

Zu beachten ist bei diesen Vertragskonstruktionen, dass Vermögensübertragungen sehr frühzeitig geplant werden; in der Regel also möglichst 10 Jahre vor dem Tode der Eltern.

 

Weitere Informationen finden Sie im übrigen auch bei

https://www.facebook.com/Behinderte.Testament

Ebenso gibt es seit kurzer Zeit bei Facebook einen Erfahrungsaustausch auf der Facebook-Gruppen-Seite:

https://www.facebook.com/groups/Behindertentestament/

Diese Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Dies soll jedoch keine Rechtsberatung sein. Insofern sind Haftungsansprüche ausgeschlossen.*

Ein Fachanwalt für Familien- und Erbrecht kann Ihnen sicherlich auch wertvolle Informationen bieten.

Riesterrente wird sogar von Deutscher Rentenversicherung empfohlen

Die Riesterrente hat keinen guten Ruf.

Doch nun wirbt sogar die gesetzliche Rentenversicherung für die staatlich geförderte Zusatzvorsorge.

Riesterrente

 

Eigentlich ist es ja nicht die Aufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung, für die private Konkurrenz zu werben.

Um so überraschender sind die Offenlegungen der Modellrechnungen ihrer Mathematiker zu den Renditeaussichten von Riesterrente-Produkten überraschend wie der Beschluss.

Noch überraschender ist, dass die gesetzliche Rentenversicherung dies sogar in einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit weiterleitet.

Der Befund der gesetzlichen Versicherer nämlich lautet: Für bestimmte Bevölkerungsgruppen lohnt sich das Riestern durchaus.

Wer eine durchschnittliche Lebenserwartung erreicht, bekommt unter dem Strich mehr ausbezahlt, als er eingezahlt hat. Und für Frauen, Geringverdiener und Versicherte mit mehreren Kindern lassen sich mit aufgrund der staatlichen Förderung sogar vergleichsweise stattliche Renditen erzielen.

Kritik an den Kritikern des DIW

Damit widersprachen die Experten der gesetzlichen Rentenversicherung einer erst jüngst veröffentlichten Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), die zu einem ganz anderen Ergebnis kam.

Das DIW verööfentlichte vor kurzem, dass bei 38 Prozent der Fördersumme an die oberen 20 Prozent der verfügbaren Einkommen, während auf die unteren zwei Zehntel lediglich sieben Prozent entfielen.

Auch der Steuereffekte muß berücksichtigt werden

Leicht jedenfalls haben es sich die gesetzlichen Versicherer mit ihrer Analyse nicht gemacht. Sie ermittelten nämlich nicht nur die Bruttorendite der Riesterrenten, sondern berücksichtigten auch sämtliche Steuereffekte für die Betroffenen (also auch Steuerförderung während der Laufzeit und auch Versteuerung im Alter).

Einen Zins von 3,25 Prozent zugrunde gelegt käme ein männlicher Versicherter mit Kind und
35 000 Euro Brutto, wenn er als 20-Jähriger mit Einzahlungen in eine Riesterrente beginnt, demzufolge bei voller Zulage auf eine Rendite von 2,8 Prozent.

Wenn er:

  • 17 500 Euro verdienen würde, läge sie bei 3,3 Prozent,
  • 70 000 Euro bei 2,6 Prozent.

Frauen haben wegen ihrer längeren Lebenserwartung jeweils 0,3 Prozentpunkte mehr. Und mit der Kinderzahl steigt die Rendite im Regelfall weiter11427630_m

Rendite bis zu 13,9 Prozent

„Für Geringverdiener und Personen mit vielen Kindern sei es wegen der staatlichen Zulagen kaum möglich, Vorsorgeprodukte mit höherer Rendite zu finden“, äußerte sich Studienautor Christian Rieckhoff.
Allerdings gilt dies nicht für jede Konstellation (die Renditespanne liegt zwischen 0,6 und 13,9 Prozent).

Zu berückscihtigen ist zwar, dass Geringverdiener fürchten müssen, Riestereinkünfte später auf die Grundsicherung angerechnet zu bekommen und insofern überhaupt nichts von ihren Sparanstrengungen zu haben. Diese Aussage ist in der Praxis jedoch wenig tauglich, da ein Berufseinsteiger kaum wissen wird, ob er zeitlebens auf niedrigem Einkommensniveau verharrt und ob die Grundsicherungsanrechnung bei seinem Renteneintritt immer noch gilt.

Warum die gesetzliche Rentenversicherung plötzlich ihre Konkurrenz so lobt, wurde damit begründet, dass dass das Niveau der gesetzlichen Rente sinkt, Da gehöre es dann auch zu den Aufgaben der gesetzlichen Versicherer, die Betroffenen zu informieren, wie sie darauf sinnvoll reagieren können.

Euro

Riester-Test durch Institut für Vorsorge und Finanzplanung*

Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung. 73 Tarife von 54 Versicherungsunternehmen haben die Analysten anhand von 83 Kriterien getestet und der Debeka – wie auch schon in den Vorjahren – die Note 1,5 („sehr gut“) verliehen. Ein besonderes Augenmerk legten die Experten im Test auf die Unternehmenssicherheit. In diesem Teilbereich schnitt die Debeka am besten ab.

„Wenn der Staat die Zinsen niedrig hält, sollte sich der Staat auch an der Altersvorsorge beteiligen. Mit Riester klappt das wunderbar“, erklärt das Institut in seiner Veröffentlichung. Die neue Studie widerlegt einmal mehr, dass sich die Riester-Rente grundsätzlich nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen lohne. Egal, ob Gering- oder Gutverdiener, Singles, Verheiratete mit oder ohne Kind – die Riester-Rente eignet sich für alle, die ihre gesetzliche Rente im Alter durch garantierte, lebenslange Leistungen aufstocken wollen und müssen.

Das Forum-55plus e.V. ( www.forum-55plus.de )kann die Aussagen über die Riesterrente bestätigen und fügt noch folgendes hinzu:

Die Lebenserwartung wird in den kommenden Jahren weiter ansteigen. Im Durchschnitt ist die Lebenserwartung in den letzten 40 Jahren um pro Jahr 3 Monate angestiegen. Wer heute 65 Jahre jung ist, wird voraussichtlich als Mann durchaus 84-86 Jahre werden, da die medizinische Entwicklung/Forschung erheblich an Fahrt aufgenommen hat.

Da bei der Riesterrente und der privaten Rentenversicherung eine Garantierente gezahlt wird, ist die sogenannte Lebensrendite hier auch zu berücksichtigen.

 

Wer einen Geldbetrag in anderen Produkten (Sparbuch, Fonds, Aktien usw.) Geld anspart und diese mit Beginn der Rente durch einen Auszahlungsplan/Entnahmedepot auszahlen lässt, hat selbstverantwortlich die Raten so aufzuteilen, dass es bis zum Lebensende reicht. Aus Untersuchungen ist bekannt, dass etwa 85 % aller Menschen ihre tatsächliche Lebenserwartung unterschätzen und oft 10-20 Jahre älter werden.

 

*Wer ist das Institut für Vorsorge und Finanzplanung?

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Markt für Vorsorgeprodukte in Deutschland detailliert und unabhängig zu untersuchen und Neuentwicklungen zu begleiten. Daher ist unser Kompetenzteam immer auf dem neusten Stand, wenn es um Gesetzesänderungen, Marktentwicklungen oder die besten Produkte geht.
(Quelle: http://www.vorsorge-finanzplanung.de )

Das Institut ist unabhängig und testet seit Jahren Produkte in der Finanzplanung und in der Vorsorge.

 

www.forum-55plus.de

#Gemeinschaftskonto spart Gebühren – Hat aber auch Tücken!

Viele Menschen haben gemeinsam mit dem Ehepartner ein Gemeinschaftskonto. Dies spart natürlich Gebühren ein. Allerdings ist das Gemeinschaftskonto auch mit gewissen Risiken verbunden.

Gemeinschaftskonten bergen Risiken

Nachfolgend sind einige Beispiele genannt:

Beispiel 1:

Wird eine Lebens-, Renten- Unfallversicherung oder ein Bausparvertrag ausgezahlt, dann wird die Auszahlung evtl. später schankungsteuer- oder erbschaftsteuerrechtlich relevant. Grund: Bei einem Versicherungsvertrag ist die Auszahlung an eine andere Person, als den Versicherungsnehmer schenkungsteuerpflichtig, bzw. erbschaftsteuerpflichtig. Bei Gemeinschaftskonten erhält der Versicherungsnehmer 50 % der Auszahlung; die übrigen 50 % werden an die zweite Person gezahlt.

Bei Ehepartnern ist der Schenkungssteuerfreibetrag bzw. Erbschaftsteuerfreibetrag bis zu 500.000 Euro steuerfrei, allerdings innerhalb einer Frist von 10 Jahren. Es werden also alle Schenkungen und auch das Erbe der verstorbenen Person addiert.

 

Beispiel 2:

Sofern keine Generalvollmacht vorhanden ist, wird sehr oft durch das #Betreuungsgericht ein #Berufsbetreuer eingesetzt.

Dieser Berufsbetreuer muss nach der Übernahme die Einnahmen und Ausgaben genau führen und dem Betreuungsgericht auch die Einnahmen und Ausgaben zur Kontrolle übermitteln.

Der Berufsbetreuer wird aufgrund seiner Tätigkeit dann die Einnahmen auf ein separates Konto umbuchen lassen. Bezüglich der Ausgaben wird dies in der Praxis nicht sofort durchgeführt, sondern erst dann wenn der andere Ehepartner aktiv wird.

 

Beispiel 3:

Im Pflegefall kann nicht nur das Gemeinschaftkonto des zu pflegenden betroffen sein, sondern auch ein Gemeinschaftskonto eines Kindes mit seinem Ehegatten, da die Kinder auch oft im Rahmen der Unterhaltspflicht (gegenüber der Eltern) die Pflege mitfinanzieren müssen.

 

Hilfreich ist in diesem Zusammenhang nicht nur die Trennung zu Einzelkonten, sondern auch die Vorsorge durch einen #Notfallordner.

Der Notfallordner – Vorsorgeordner vom gemeinnützigen Verein Forum-55plus bietet viele Muster und Vorsorgedokumente, z. B. auch ein Muster für eine Generalvollmacht, Sorgerechtsverfügung, Patientenverfügung.

Darüber hinaus ist sehr viel Platz für alle wichtigen Unterlagen, so dass im Notfall alle Unterlagen in einem Ordner vorhanden sind. Der Notfallordner umfaßt ca. 140 Seiten und kostet 27,– Euro (inkl. MWSt zuzüglich Porto und Versand).

Zu bestellen ist der Notfallordner – Vorsorgeordner über die Internetseite:

www.notfallordner-vorsorgeordner.de