Für die größten 260 Städte in Deutschland hat der gemeinnützige Verein Forum-55plus.de e.V. bei den sozialen Netzwerken eigenständige Internetseiten eingerichtet.
Hier werden:
interessante Informationen
NEWS
aus den einzelnen regionalen Gebieten und auch bundesweit interessante Artikel veröffentlicht. Neben Facebook (260 Regionalseiten) bestehen auch soziale Netzwerkseiten bei twitter (260 Regionalseiten) und auch bei anderen sozialen Netzwerken (z.B.: google.plus, tublr, flickr, pinterest usw.).
Sofern Sie als Unternehmen eine Werbung oder einen NEWS veröffentlichen möchten, bitten wir Sie darum, Ihre Anfrage inkl. Ihrem Impressum an die E-Mail: info@multiple-life.de mit dem Betreff Werbung Forum-55plus.de zu senden.
Unternehmenswerbung und Unternehmensinformationen, die Sie veröffentlichen möchten, sind kostenpflichtig. Die o.g. Agentur finanziert durch die Einnahmen unsere o. g. Internetauftritte.
Bevor die Agentur die Werbung oder NEWS auf unseren Seiten veröffentlichen darf, muss sie uns allerdings um Genehmigung fragen, da wir nur seriöse Angebote dulden, die zu unserem Zweck passen.
Privatpersonen und Vereine, die ohne wirtschaftliche Interessen etwas posten möchten, können uns gerne den Beitrag mitteilen (E-Mail: Presse@forum-55plus.de)
sondern auch die dringend notwendige komplette rechtliche Vorsorger, z.B.:
#Vorsorgevollmacht / Generalvollmacht
#Patientenverfügung
#Bestattungsverfügung
#Testament
Besonders wichtig ist neben der Vorsorgevollmacht auch die Vertragsgestaltung der Versicherungsverträge. Dies kann Ärger mit Behörden und Angehörigen vermeiden und u. U. die Erbschaftsteuer einsparen.
Der Notfallordner beinhaltet viele Tipps zu unterschiedlichen Lebensbereichen, sowie Formulare und Vordrucke, so dass im Notfall alle Unterlagen griffbereit sind. Preis: 27,00 Euro (inkl. MWSt) zuzüglich Verpackung und Versand.
WICHTIG für jeden ab 18 J. – Es kann jedem passieren nicht nur für ältere Menschen. www.notfallordner-vorsorgeordner.de für 27 Euro (inkl. MwSt.)
Wie wichtig die rechtliche Eigenvorsorge durch
#Generalvollmacht oder #Vorsorgevollmacht und zusätzlich durch:
#Betreuungsverfügung
#Patientenverfügung
#Sorgerechtsverfügung
#Testament
#Bestattungsverfügung
ist, wird deutlich, wenn man den Film #Entmündigt vom #WDR sieht
Bei Jan & Sabine blieb die Ehe kinderlos. Als Jan bei einem Verkehrsunfall zunächst 3 Monate im Koma lag, dann geistig behindert und anschließend nach einem Jahr verstorben war, wurde es für Sabine zum Horror.
Hier zu den einzelnen Situationen einige Ergänzungen:
Während der Zeit, in der Jan geschäftsunfähig war (Koma & geistige Behinderung) wollte Sabine die Geschäfts von Jan regeln. Zunächst musste sie zum Betreuungsgericht und die Betreuung beantragen.
Die ist nicht nur bei nicht verheirateten Paaren eine gesetzliche Vorgabe, sondern auch bei Verheirateten.
Durch die Betreuung hätte Sabine alle Angelegenheiten von Jan regeln können, allerdings hatte die Schwiegermutter Einspruch eingelegt, der dazu führte, dass das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer eingesetzt hatte.
Konsequenz: Der gesetzliche Betreuer handelt autark und Sabine hatte keine Möglichkeit etwas selbst zu regeln. Selbst die Kontovollmacht wurde hierdurch wertlos. Der gerichtliche Betreuer hatte neue Konten eröffnet, wodurch Sabine auch finanziell größere Probleme hatte.
Richtig heftig wurde es jedoch nach dem Tod von Jan:
Da kein Testament vorhanden war, erbte Sabine nicht automatisch alles. Bei Ehepaaren ohne Kinder erben etwa 50 % die Eltern des Verstorbenen, bzw. wenn diese nicht mehr leben, die Kinder der Eltern (also Schwager und Schwägerin von Sabine). Wären Jan und Sabine nicht verheiratet gewesen, hätte Sabine überhaupt keinen Erbanspruch ohne Testament.
Zum Preis von 27,– € erhalten Sie eine umfangreiche Vorsorgeorganisation inkl. Formulare und Mustertexte (über 140 Seiten).
Inzwischen gibt es diesen #Notfallordner-#Vorsorgeordner auch für über 50 Selbstständigen-Gruppen. Gerade bei Selbstständigen ist die Einbeziehung der beruflichen Vorsorge ebenso wichtig; und diese kann sehr unterschiedlich sein, da hier auch gesetzliche Vorgaben vorhanden sein können (z.B.: Apothekergesetz oder Handwerksordnung).
Heute Morgen wurde die #Senioren #APP auch für das Android – Smartphone von Google play veröffentlicht.
Nachdem die App für das iphone vor einigen Tagen beim Apple STORE veröffentlicht wurde, wurde mit dem heutigen Tag die App auch für das Android Smartphone und windows smartphones freigeschalten.
App bei Goolge play store über die Internetanschrift:
auch die Anbindung an Internetseiten der sozialen Netzwerke FACEBBOK, twitter und google.plus.
Darüber hinaus sind interessante Filme bei youtube zu den o.g. Themen direkt abrufbar.
Mit über 500 regionalen Seiten sind rund 260 Städte in allen Bundesländern angebunden. Die App wurde speziell für die 4 Zielgruppen der Generation 55plus:
– ab 55
– Rentenbeginners
– Rentner mit Handicap
– Live slowly
entwickelt.
Der weitere Ausbau wird in den kommenden Wochen erfolgen.
Eine neue APP-Entwicklung ist inzwischen nichts wirklich Neues, allerdings der Weg, Inhalt, Finanzierung und die Zielgruppe schon.
Heute ist eine neue #APP erschienen, die es in sich hat – speziell für #Senioren und der #Generation55plus entwickelt.
Heute wurde vom Apple APP Store eine besondere Applikation freigeschalten, speziell für die Generation 55plus, sowie alle Senioren und 55-plus-Unternehmen in Deutschland.
Neben einem reichhaltigen Informationsangebot über:
Computer
iphone & ipads
Freizeit
Gesundheit
Soziales
Finanzen
Steuern
Recht
Wohnen
Sicherheit
und Pflege
Demografischer Wandel
bietet die App etwa eine Anbindung an über 500 regionale soziale Netzwerke bei FACEBOOK, twitter und google.plus.
Neben dem regionalen Posting von Nachrichten, gibt es z.B.: bei FACEBOOK die Anbindung an verschiedene regionale:
regionale schwarze Bretter
und regionale Cafe´s
Kleinanzeigenmarkt
Veranstaltungskalender
und einem einfachen anonymen Chatsystem
Darüber hinaus bietet die APP viele interessante Filme.
Ein weiterer Ausbau dieser APP ist in Planung und wird sicher auch der Zielgruppe sehr gefallen.
Finanziert wird diese APP aus Spenden.
Es lohnt sich diese APP auf dem iphone einmal zu testen.
Die iphone APP ist beim Apple STORE über den nachfolgenden Link kostenfrei herunterzuladen:
OMA´s, Opa´s, Eltern und Verwandte von minderjährigen Kindern – Aufgepasst
Wenn Kinder ihre Eltern durch einen Verkehrsunfall verlieren, dann bricht für die Kinder eine Welt zusammen.
Wenn sie dann noch über einen gewissen Zeitraum in ein Heim kommen, dann ist es doppelt schlimm.
Andrea und Thomas K, waren glücklich verheiratet und hatten zwei Töchter. Vor etwa drei Jahren wollte das Ehepaar nach Oberhausen zum Shoppen und hatten deshalb beide Kinder bei Oma & Opa abgegeben.
Auf dem Rückweg hatten die Eltern einen tödlichen Verkehrsunfall. Für Oma, Opa und die Kindern ist eine Welt zusammengebrochen.
Das Sorgerecht hatten neben den Großeltern auch die Paten von den Kindern beantragt. Für das Jugendamt war es schwer eine Entscheidung zu treffen, wo die Kinder zunächst bleiben sollten.
Alle Beteiligten wollten die Kinder und das Jugendamt musste die Entscheidung an dem Gericht überlassen. Für das Jugendamt gab es keine Alternative. Die beiden Kinder mussten zunächst in einem Heim untergebracht werden. Wenn das Jugendamt anders gehandelt hätte, wäre ggf. eine Person bevorteilt worden.
Wie schlimm dies für die Kinder war, kann sich sicherlich jeder vorstellen. Da keine #Sorgerechtsverfügung von den Eltern erstellt worden war, konnte das Jugendamt jedoch nicht anders handeln.
Was ist eine #Sorgerechtsverfügung?
Bei wikipedia ist folgende Definition beschrieben:
„Eine Sorgerechtsverfügung ist im deutschen Familienrecht ein auf einer Willenserklärung beruhender Rechtsakt, durch den ein Elternteil seinen Willen in Bezug auf die Sorge um sein minderjähriges Kind nach einem eventuellen Ableben kundtut.
Es geht dabei speziell um die Frage, was der erklärende Elternteil sich für sein Kind, für das ihm das Sorgerecht obliegt, im Falle seines Ablebens vorstellt – also um die Frage, von wem sein Kind nach seinem Ableben betreut werden soll.
Die Sorgerechtsverfügung ist im deutschen Rechtssystem nicht konkret durch Gesetz geregelt – fügt sich aber in das Familienrechtssystem ein.“
Die Sorgerechtsverfügung ist von Eltern für jedes einzelne Kind schriftlich festzuhalten. Hierbei sollten nicht nur die Unterbringungsrechte / Sorgerechte erwähnt sein, sondern auch andere Überlegungen einfließen (z.B.: Wer verwaltet das Vermögen für die Kinder, wer soll als 2. Person vorgesehen werden).
Eine Checkliste inkl. einem Muster enthält der #Notfallordner. Der Notfallordner enthält auch zu den Bereichen:
Generalvollmacht
Betreuungsverfügung
Patientenverfügung
Erbrecht, Erbschaftsteuer, Testament
Bestattungsverfügung
mit vielen Tipps und Vordrucken, so dass die Vorsorge umfangreich geregelt werden kann.
Der Notfallordner umfasst ca. 140 Seiten und ist zum Preis von 27,– Euro (inkl. MWSt. zuzüglich Porto auf der Internetseite
Immer wieder erreichen uns Geschichten, die das Leben geschrieben hatte…. Hier eine unfassbare Geschichte…. Bitte <teilen> , so dass alle Deine Freunde es erfahren….. Die Namen und Ortsangaben haben wir verändert:
Das Ehepaar Ruoff lebte über 45 Jahre glücklich verheiratet. Der Ehemann hatte in den letzten 5 Jahren jedoch geistig sehr stark abgebaut.
Seine Ehefrau umsorgte ihn und wurde auch von der Tochter Karin umfangreich unterstützt.
Für diverse Regelungen benötigte die Ehefrau immer wieder die Unterschrift des Ehemannes. Und meistens hatte sie für ihn unterschrieben, bis eines Tages ihr mitgeteilt wurde, dass er selbst unterschreiben muss bzw. ein Bevollmächtigter.
Da ihr Ehemann keine #Vollmachten ausgestellt hatte, musste sie beim #Betreuungsgericht eine Betreuung beantragen. Da sie selbst nicht mehr so fit war, beantragte die Tochter die Betreuung.
Das Gericht setzte in diesem Fall einen beruflichen Betreuer ein. Ab diesem Zeitpunkt begann nun eine Fahrt nach Kanossa:
Zuerst wurde Herr Ruoff in eine Pflegeheim verlegt, da der #Berufsbetreuer der Auffassung war, dass die Ehefrau ihren Ehemann nicht optimal betreuen kann, trotz Unterstützung durch die Tochter.
Zeitgleich eröffnete der Berufsbetreuer ein neues Konto und hatte die Renten von Herrn Ruoff auf das neue Konto umbuchen lassen. Auch die Mieteinnahmen für die vermietete Wohnung wurden umgebucht.
Die Ehefrau und Tochter hatten zwar für das bisherige Konto eine Kontovollmacht, allerdings nicht für das Treuhandkonto.
Frau Ruoff erhielt selbst nur eine Rente über 578,– Euro und musste von ihrer kleinen Rente alle Kosten zunächst selbst tragen. Zum Glück konnte ihre Tochter sie übergangsweise unterstützen.
Nachdem ihre Tochter beim Rechtsanwalt war, erhielt die Mutter weiterhin einen Teilbetrag vom Treuhandkonto aufgrund des Unterhaltsanspruches.
Die Aussicht auf Übernahme der Betreuung durch die Tochter schätzt der Anwalt für sehr gering ein.
Dies wäre vermeidbar gewesen, wenn Herr Ruoff frühzeitig eine #Generalvollmacht erstellt hätte. Leider wurde hier am falschen Platz gespart.
Eine umfangreiche Regelung bietet der Notfallordner