Die #Senioren #App jetzt auch für #android #Smartphone und #windows smartphone

Heute Morgen wurde die #Senioren #APP auch für das Android – Smartphone von Google play veröffentlicht.

Forum-55plus - Die iphone App für Senioren
Forum-55plus – Die App für die Generation 55plus

Nachdem die App für das iphone vor einigen Tagen beim Apple STORE veröffentlicht wurde, wurde mit dem heutigen Tag die App auch für das Android Smartphone und windows smartphones freigeschalten.


 

App bei Goolge play store über die Internetanschrift:

https://play.google.com/store/apps/details?id=com.app.p8339GJ


 

App bei Microsoft Windows smartphones:

https://www.microsoft.com/de-de/store/apps/forum-55plusde/9nblggh6c35t


Die App bietet ein vielfältiges Informationsportal für die #Generation 55plus und wird auch in den kommenden Monaten weiter ausgebaut.

Forum-55plus APP Registerseite
Forum-55plus APP Registerseite

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Derzeit bietet die App neben vielfältigen Informationen über die Themen:

  • – Computer
  • – Smartphone, iphone & ipad
  • – Freizeit (Urlaub, Mode, sex im Alter, Stars von gestern
  • – Gesundheit (Demenz, Besser sehen, Zähne, Darmkrebsvorsorge, Gelenkerkrankungen, Herzerkrankungen, Notfallvorsorge
  • – Soziales (Renten, Minijob, Rentner in Thailand, Markus Lanz)
  • – Finanzen
  • – Steuern (Einkommensteuer, Erbschaftsteuer)
  • – Wohnen (Barrierefrei)
  • – Sicherheit (im Straßenverkehr)
  • – Pflege (Pflege, Kinästhetik, Pflegeversicherung)

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auch die Anbindung an Internetseiten der sozialen Netzwerke FACEBBOK, twitter und google.plus.

App für die Generation 55plus - inklusive Videos
App für die Generation 55plus – inklusive Videos

Darüber hinaus sind interessante Filme bei youtube zu den o.g. Themen direkt abrufbar.

Forum-55plus REGIONAL
Forum-55plus REGIONAL

Mit über 500 regionalen Seiten sind rund 260 Städte in allen Bundesländern angebunden. Die App wurde speziell für die 4 Zielgruppen der Generation 55plus:

  • – ab 55
  • – Rentenbeginners
  • – Rentner mit Handicap
  • – Live slowly

entwickelt.

Der weitere Ausbau wird in den kommenden Wochen erfolgen.

#Ehepaar wird nach 45 Jahren durch Gericht getrennt

Immer wieder erreichen uns Geschichten, die das Leben geschrieben hatte…. Hier eine unfassbare Geschichte…. Bitte <teilen> , so dass alle Deine Freunde es erfahren….. Die Namen und Ortsangaben haben wir verändert:

Das Ehepaar Ruoff lebte über 45 Jahre glücklich verheiratet. Der Ehemann hatte in den letzten 5 Jahren jedoch geistig sehr stark abgebaut.
Seine Ehefrau umsorgte ihn und wurde auch von der Tochter Karin umfangreich unterstützt.
Für diverse Regelungen benötigte die Ehefrau immer wieder die Unterschrift des Ehemannes. Und meistens hatte sie für ihn unterschrieben, bis eines Tages ihr mitgeteilt wurde, dass er selbst unterschreiben muss bzw. ein Bevollmächtigter.

Mann mit Demenz

Da ihr Ehemann keine #Vollmachten ausgestellt hatte, musste sie beim #Betreuungsgericht eine Betreuung beantragen. Da sie selbst nicht mehr so fit war, beantragte die Tochter die Betreuung.

Das Gericht setzte in diesem Fall einen beruflichen Betreuer ein. Ab diesem Zeitpunkt begann nun eine Fahrt nach Kanossa:

Zuerst wurde Herr Ruoff in eine Pflegeheim verlegt, da der #Berufsbetreuer der Auffassung war, dass die Ehefrau ihren Ehemann nicht optimal betreuen kann, trotz Unterstützung durch die Tochter.

Zeitgleich eröffnete der Berufsbetreuer ein neues Konto und hatte die Renten von Herrn Ruoff auf das neue Konto umbuchen lassen. Auch die Mieteinnahmen für die vermietete Wohnung wurden umgebucht.

Die Ehefrau und Tochter hatten zwar für das bisherige Konto eine Kontovollmacht, allerdings nicht für das Treuhandkonto.

Frau Ruoff erhielt selbst nur eine Rente über 578,– Euro und musste von ihrer kleinen Rente alle Kosten zunächst selbst tragen. Zum Glück konnte ihre Tochter sie übergangsweise unterstützen.
Nachdem ihre Tochter beim Rechtsanwalt war, erhielt die Mutter weiterhin einen Teilbetrag vom Treuhandkonto aufgrund des Unterhaltsanspruches.

Die Aussicht auf Übernahme der Betreuung durch die Tochter schätzt der Anwalt für sehr gering ein.

Dies wäre vermeidbar gewesen, wenn Herr Ruoff frühzeitig eine #Generalvollmacht erstellt hätte. Leider wurde hier am falschen Platz gespart.

Eine umfangreiche Regelung bietet der Notfallordner

http://www.notfallordner-vorsorgeordner.de

mit über 140 Seiten zu einem Preis von 27,– Euro

#Behinderte und Testament der Eltern

Eltern von Behinderten haben oft verschiedene Sorgen:

  • Was passiert, wenn die Eltern durch Demenz oder Unfall nicht mehr geschäftsfähig sind?
  • Was passiert, wenn ein Elternteil stirbt und das Kind jahrelang durch Sozialhilfeträger unterstützt wurde? Kann dann der Sozialhilfeträger den Pflichtteil des Erbes einfordern? Muss dann der andere Ehegatte diesen Pflichtteil auszahlen?
  • Wie geht es mit dem Kind weiter, wenn beide Eltern verstorben sind?
Cute little girl with painted hands.
Was passiert, wenn die Eltern von behinderten Kindern sterben oder geschäftsunfähig werden?

Die Antworten sind sehr vielschichtig. Zunächst ist eine umfangreiche rechtliche Vorsorge wichtig. Hier ist beispielsweise als Grundlage ein #Notfallordner wichtig, in dem alle wichtigen Dokumente vorhanden sind. Einen umfangreichen Notfallordner gibt es für 27,– Euro. bei www.notfallordner-vorsorgeordner.de 

Als rechtliche Vorsorge sollte eigentlich jeder Mensch einen Notfallordner haben, denn ohne rechtliche Vorsorge kann jeder Unfall, Schlaganfall oder Tod schnell zum Fiasko werden.

Wenn Eltern durch Unfall oder Demenz geschäftsunfähig werden, dann sollten die Eltern auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht bzw. eine Generalvollmacht erstellt haben. In dieser Generalvollmacht sollten die Eltern den Wunsch äußern, dass das Kind von der bevollmächtigten Person betreut wird. Die rechtliche Entscheidung wird zwar durch das Vormundschaftsgericht getroffen, allerdings werden Ihre Wünsche geprüft und fließen in die Betreuungsfestlegung  ein.

Sofern das Kind minderjährig ist, ist eine Sorgerechtsverfügung empfehlenswert. Auch hier wird Ihr Wunsch geprüft und sehr oft berücksichtigt. Ein Muster und eine Checkliste finden Sie ebenso im Notfallordner von http://www.notfallordner-vorsorgeordner.de

 

Schwieriger ist die Situation, wenn eines der Eltern stirbt. Im Todesfall haben Kinder nicht nur einen Erbanspruch, sondern auch Anspruch auf einen Pflichtteil. Der Pflichtteil ist die Hälfte des Erbteils. Ein Ausschluss vom Erbe ist nur über das normale Erbe möglich, nicht aber über den Pflichtteil.

Verstirbt eines der Eltern, dann besteht bei einem Kind – wenn die Eltern in Zugewinngemeinschaft gelegt haben – ein Pflichtteilsanspruch von 25 %. Wurde Sozialhilfe für das Kind in Anspruch genommen, wird der Sozialhilfeträger diesen Pflichtteil in der Regel sofort verlangen.

Durch ein spezielles #Behindertentestament kann im Wesentlichen verhindert werden, dass der Sozialhilfeträger den Pflichtteil des Behinderten geltend machen kann.

Um dies möglichst zu verhindern, sollte der Behinderte deutlich mehr erben, als seine Pflichtteilsansprüche wert sind. Denn nur wenn der Behinderte durch die im Testament festgelegten Erbteile und Zuwendungen deutlich besser gestellt wird als durch seine Pflichtteile, wird das Vormundschaftsgericht, sofern die gesetzliche Betreuung angeordnet ist, nach der bisherigen Praxis aller Voraussicht nach von der Geltendmachung der Pflichtteilsansprüche des Behinderten absehen.

Auch wenn beide Eltern versterben, gibt es Lösungsansätze, wenn die Eltern frühzeitig Regelungen festlegen.

Beispiel:

Die Eltern schließen frühzeitig eine Rentenversicherung auf eine Dritte Person ab und vereinbaren, dass diese dritte Person ab dem Tod der Eltern eine mtl. Rente erhält.  Natürlich kann nicht vereinbart werden, dass die dritte Person dann mtl. Zusatzleistungen für das behinderte Kind finanziert, allerdings kann diese Dritte Person gewisse Zusatzsachleistungen für das behinderte Kind sponsern.

Hierbei spielt es keine Rolle, ob das behinderte Kind in diesem Vertrag als versicherte Person eingesetzt wird. Wichtig ist, dass bei dieser Form der Vertragsgestaltung folgendes berücksichtigt wird:

1. Als Bezugsberechtigt muss die dritte Person eingesetzt werden.

2. Als Versicherungsnehmer sollte ebenso die dritte Person eingesetzt werden. Hierbei sind die Schenkungssteuerfreibeträge zu beachten, die zwischen 20.000 und 400.000 Euro liegen. Diese Schenkungsteuer ist in dem Moment fällig, in dem die dritte Person Eigentümer des Vertrages ist (also in diesem Beispiel in dem Moment, wo der Geldbetrag in den Vertrag eingezahlt wird).

Eine andere Möglichkeit ist, dass der Geldbetrag an einen gemeinnützigen Verein gezahlt würde. Hier entsteht keine Plicht zur Zahlung einer Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer.

3. Als Versicherte Person kann das behinderte Kind gewählt werden. Hierdurch ist sichergestellt, dass die mtl. Rente mindestens so lange gezahlt wird, wie das behinderte Kind lebt.

Zu beachten ist bei diesen Vertragskonstruktionen, dass Vermögensübertragungen sehr frühzeitig geplant werden; in der Regel also möglichst 10 Jahre vor dem Tode der Eltern.

 

Weitere Informationen finden Sie im übrigen auch bei

https://www.facebook.com/Behinderte.Testament

Ebenso gibt es seit kurzer Zeit bei Facebook einen Erfahrungsaustausch auf der Facebook-Gruppen-Seite:

https://www.facebook.com/groups/Behindertentestament/

Diese Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Dies soll jedoch keine Rechtsberatung sein. Insofern sind Haftungsansprüche ausgeschlossen.*

Ein Fachanwalt für Familien- und Erbrecht kann Ihnen sicherlich auch wertvolle Informationen bieten.