Wie hätte sich #Pawel #Durow nach deutschem Recht strafbar gemacht?#Telegram setzt die Plattformpflichten nach NetzDG/DSA allenfalls symbolisch um und verletzt sie systematisch.

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Vorab: Die Tatvorwürfe, die bis jetzt bekannt geworden sind, sind zu allgemein, um sie rechtlich zu bewerten und soweit nationales französisches Recht zu Anwendung kommt, würde ich mich dazu nicht äußern.

  1. Wie hätte sich Pawel Durow nach deutschem Recht strafbar gemacht?
    Telegram setzt die Plattformpflichten nach NetzDG/DSA allenfalls symbolisch um und verletzt sie systematisch. Das umfasst sowohl die Löschungspflichten nach Meldungen als auch die Mitwirkung mit Behörden. Das ermöglicht Bußgelder gegen das Unternehmen und bei Kenntnis auch Strafbarkeit der Geschäftsleitung z.B. wegen Strafverteitelung oder Beihilfe zu den jeweiligen Verbreitungsdelikten (stritt.)
  2. Konkret: Welche Straftaten geschehen auf Telegram?
    Auf Telegram wird jede online begehbare Straftat begangen. Angefangen von Beleidigungen, Verleumdung, Doxing, Nachstellung, Bedrohung, Verbreitung von allen Arten der Pornografie, Urheberrechtsverletzungen und Hasskriminalität. Entfernt werden nach Meldungen gelegentlich Fälle von Missbrauchsdarstellungen.
  3. Warum erst jetzt und warum nicht in Deutschland?
    Zwischen Telegram und den deutschen Behörden entstand eine lächerliche Einigung. Telegram stimmte einigen symbolträchtigen Maßnahmen zu, nämlich der Löschung der Telegram-Kanäle von Attila Hildmann und anschließend ließ man Telegram weitgehend in Ruhe, weil man glaubte, durch den ausländischen Sitz in Dubai nicht viel mehr bewirken zu können.
  4. Warum fliegt Durow nach Paris?
    Durow hatte seine Lage fatal falsch eingeschätzt, als er mit dem Privatjet in Paris landete. Offenbar glaubte er, dass die bisherige Untätigkeit der Behörden tatsächlich darauf beruhte, dass man die ständige Rechtsverletzung akzeptieren würde. Tatsächlich war der einzige Hinderungsgrund die fehlende Zugriffsmöglichkeit. Das änderte sich mit der Einreise.
  5. Wie geht es weiter?
    Gerichtliche Vorführung soll heute stattfinden. Wir kennen noch zu wenig über die Tatvorwürfe, um einen Verlauf abschätzen zu können. Wenn das Verfahren gegen Durow jedoch eingestellt werden, könneten auch Deutschland z.B. über eine europäischen Haftbefehl und Auslieferungsgesuch ein eigenes Verfahren betreiben. Gerade bei § 130 StGB wäre eine inländische Zuständigkeit möglich ohne das Europarecht dagegen stünde.
  6. Und was ist mit Meinungsfreiheit?
    Telegram steht für die unregulierte Verbreitung sämtliche auch illegaler Inhalte ohne gesetzliche Grenzen. Ein solcher Dienst ist weder nach Art. 5 des deutschen Grundgesetzes noch nach der amerikansichen Freedom of Speech geschützt. Es gibt viele Anhänger, die genau solche Dienst nutzen und schützen; vorne dran ist ironischerweise heute Russland, der Staat vor dem Durow zunächst geflohen war. Anhänger von Telegram sind jedoch vor allem jene User, die für die das Fehlen der Rechtsdurchsetzung ein Vorteil darstellt.
  7. Und X?

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