Pflegegeld und Pflegeleistung bei pflegebedürftigen geflüchteten Ukrainer

Pflegegeld und #Pflegeleistung bei #pflegebedürftigen #Geflüchteten #Ukrainer

Die #Pflegekassen leisten durch die #Pflegeleistung bei #Pflegegrad I – V.

Wer als Geflüchteter nach Deutschland kommt und eine sogenannte #Fiktionsbescheinigung hat, wird ab diesem Zeitpunkt in der gesetzlichen #Krankenversicherung / #Pflegepflichtversicherung versichert.

In der #Pflegepflichtversicherung besteht allerdings in den ersten zwei Jahren noch kein Anspruch auf #Pflegegeld.
Allerdings bedeutet dies nicht, dass überhaupt nichts geleistet wird.

In diesen ersten beiden Jahren leistet die #Sozialhilfe aufgrund der #Rechtsgrundlagen §§ 64a, 64i, 64f Abs.1 und 66 SGB XII.

Oft ist dies weder den Geflüchteten aus der Ukraine bekannt, noch den Sachbearbeitern bei der Grundsicherung.

Grund: Die Sachbearbeiter der Grundsicherung sind beim Jobcenter für einen anderen Bereich tätig.

Insofern muss man den Sachbearbeiter auf den Leistungsanspruch der Pflegeleistung hinweisen. Das gilt besonders, wenn es sich um Behinderte pflegebedürftige Kinder handelt.

Hierzu ein paar Details

Pflegegeld Sozialhilfe

  1. Das Wichtigste in Kürze
    Wenn die Pflegeversicherung nicht oder nur in zu geringem Umfang zahlt, leistet das Sozialamt für Pflegebedürftige Pflegegeld im Rahmen der Hilfe zur Pflege, wenn diese ihre häusliche Pflege nicht anders finanzieren können. Wie auch das Pflegegeld der Pflegeversicherung ist es dafür da, dass die pflegebedürftige Person eine andere Person bezahlen kann, die sie zuhause pflegt.
  2. Voraussetzungen
    Nur wenn die vorrangig zuständige Pflegekasse nicht oder nicht in vollem Umfang leistet, tritt das Sozialamt nachrangig ein. Die Bestimmungen der Pflegeversicherung (z.B. zu den Voraussetzungen) gelten sinngemäß. Näheres unter Pflegegeld Pflegeversicherung.
    Beim Pflegegeld der Sozialhilfe gilt die Einkommensgrenze nach §§ 85 ff. SGB XII. Details unter Hilfe zur Pflege, Sozialhilfe > Einkommen und Sozialhilfe > Vermögen.
    2.1. Ausnahme
    Für schwerstpflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 4 und Blinde ist ein Einsatz des Einkommens über der Einkommensgrenze in Höhe von mindestens 60 % nicht zumutbar. Das bedeutet, dass von dem Betrag, der über der Einkommensgrenze liegt, maximal 40 % angerechnet werden dürfen.
    1. Höhe
      Das Pflegegeld vom Sozialamt beträgt je nach Pflegegrad zwischen 316 € und 901 € und unterscheidet sich in der Höhe nicht vom Pflegegeld der Pflegeversicherung. Pflegebedürftige können Pflegegeld in folgender Höhe erhalten:
      Pflegegrad Pflegegeld
      2
    1. Anrechnung
      Auf das Pflegegeld der Sozialhilfe werden z.B. angerechnet:
       Blindengeld oder gleichartige Geldleistungen, wie z.B. Landesblindengeld, in einer Höhe von bis zu 50 % (Blindenhilfe).
       Pflegegeld der Pflegeversicherung in vollem Umfang.
    2. Kürzung Das Pflegegeld der Sozialhilfe wird unter bestimmten Voraussetzungen gekürzt:
       Werden neben dem Pflegegeld der Pflegeperson Aufwendungen erstattet oder einer Pflegefachkraft angemessene Kosten gewährt, kann das Pflegegeld um bis zu 2/3 gekürzt werden.
       Bei teilstationärer Betreuung (Tages- und Nachtpflege) des Pflegebedürftigen kann das Pflegegeld angemessen gekürzt werden.
    3. 2. 316 €
      3 545 €
      4 728 €
      5 901 €
      Zusätzlich haben Pflegebedürftige aller Pflegegrade Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125 €.
  3. Praxistipp
    Zusätzlich zum Pflegegeld bekommen Pflegebedürftige die Aufwendungen für die Beiträge einer Pflegeperson oder einer besonderen Pflegekraft für eine angemessene Alterssicherung (Rente) erstattet, wenn diese Beiträge nicht anderweitig sichergestellt sind.
  4. Wer hilft weiter?
    Individuelle Auskünfte erteilt das Sozialamt.
  5. Verwandte Links
    Hilfe zur Pflege
    Häusliche Pflege Sozialhilfe Pflegegeld Pflegeversicherung Landespflegegeld
    Rechtsgrundlagen: §§ 64a, 64i, 64f Abs. 1, 66 SGB XII
    www.Renten-Experte.de