#Ehrenamtliche #Tätigkeit bei #gemeinnützigen #Organisationen

Der Staat fördert #ehrenamtliche #Tätigkeiten für #gemeinnützige #Organisationen.

Wenn Sie sich ehrenamtlich engagieren möchten, bestehen unterschiedliche Möglichkeiten. Neben dem Spaß an dem Engagement gibt es auch eine Vergütung und steuerliche Förderungen, die wir hier erläutern.

Vielleicht gibt es auch bei Ihnen in der Nähe gemeinnützige Einrichtungen, die Ihre Hilfe gerne haben möchten.

Der NEWSBLOG vom Forum-55plus.de für Senioren, Rentner, Vorruheständler, Pensionäre und 55plus
Forum-55plus – Blog

Neben Sportvereinen, Pflegeheimen gibt es auch andere Einrichtungen, die Sie unterstützen können. Hier ein paar Beispiele:

Schulung, Ausbildung von Menschen am Computer, ipad iphone (beispielsweise bei Menschen ab 60 im Rahmen der Demenzvorsorge)

  • Ausbildung von jüngeren Menschen
  • Fortbildung von behinderten Menschen
  • Vorträge über unterschiedliche Themen, z.B. Vorträge über Demenz, rechtliche Vorsorge
  • Filmen von Vorträgen und Informationsveranstaltungen, die anschließend der gemeinnützigen Organisation zur Verfügung stehen (zum Zwecke des gemeinnützigen Vereins).

Wichtig ist, dass die Zwecke des Vereins hierbei berücksichtigt werden

 

Ist eine pauschalierte Aufwandsentschädigung steuerfrei?

Gemäß § 3 Nr. 26 a EStG gibt es einen Steuerfreibetrag von 720 Euro im Jahr, wenn es sich um Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit handelt, die im gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Bereich liegt. Werden darüber hinaus Zahlungen erbracht, müssen diese weitergehenden, die Summe von 720 Euro übersteigenden Beträge versteuert werden.

Es handelt sich hierbei um eine Pauschale für Aufwendungen, die mit dem Ehrenamt verbunden sind. Alle Betriebsausgaben und Werbungskosten sollen unter diesen Tatbestand fallen. Von dieser Regelung können etwa Vereinsvorsitzende, Kassenprüfer oder andere Personen, die in einem gemeinnützigen Verein tätig sind, profitieren.

 

Die Ehrenamtspauschale steht aber nicht neben anderen Steuerbefreiungen. So kann etwa die Steuerbefreiung von Reisekosten daneben nicht geltend gemacht werden.

Zusätzlich kann daneben die Übungsleiterpauschale geltend gemacht werden, selbst dann, wenn die Tätigkeiten in demselben Verein stattgefunden haben. Es muss sich dann aber um zwei verschiedene, voneinander abgrenzbare Tätigkeiten handeln.

Voraussetzungen:

– die Tätigkeit dient der Förderung von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken
– die Tätigkeit wird nebenberuflich ausgeübt, also zeitlich nicht mehr als ein Drittel eines vergleichbaren Vollzeitberufs ausmacht.

 

Übungsleiterpauschale

Die Übungsleiterpauschale ist von der Steuer ausgenommen (max. jedoch 2.400 Euro). Die gesetzliche Grundlage steht in § 3 Nr. 26 EStG (Stand: 2014)

Von dieser Steuerbefreiung werden alle Einnahmen erfasst, also Aufwandsentschädigungen und auch Entlohnung in Geld.

Voraussetzungen

Damit diese Steuerbefreiung möglich ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

– Es muss eine nebenberufliche Tätigkeit vorliegen.

– Es muss sich um eine Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder eine künstlerische Tätigkeit oder auch um eine nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen handeln.

– Die Tätigkeit muss Dienst einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen Körperschaft erbracht werden

– Es besteht der Zweck, gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu fördern.

Andere steuerliche Vergünstigungen können neben der Übungsleiterpauschale angewandt werden.

Wichtig: Es darf sich nicht um eine hauptberufliche Tätigkeit handeln. Die nebenberufliche Tätigkeit ist erfüllt, wenn sie zeitlich nicht mehr als ein Drittel eines vergleichbaren Vollzeitberufs in Anspruch nimmt.

Liegen die Voraussetzungen vor, können pro Person und Jahr 2.400 Euro steuer- und sozialabgabenfrei hinzuverdient werden. Der diesen Freibetrag übersteigende Teil der nebenberuflichen Einnahmen muss versteuert werden.

Verhältnis zur Ehrenamtspauschale

Für dieselbe Tätigkeit darf neben der Übungsleiterpauschale nicht auch noch die Ehrenamtspauschale beansprucht werden.
Es dürfen beide Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, wenn es sich um unterschiedliche Tätigkeiten handelt, unerheblich ob diese im selben Verein oder in derselben Einrichtung ausgeübt werden.

 

Anrechung auf HART IV bzw. ALG II

Die Zahlungen für ehrenamtliche Tätigkeiten verfolgen einen anderen Zweck als die Leistungen des SGB II, die den Lebensunterhalt sicherstellen sollen.

Alle Zahlungen, die einkommenssteuerfrei sind, wie etwa die Übungsleiterpauschale für Ausbilder, Erzieher und Betreuer oder die Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit im gemeinnützigen Bereich, werden also grundsätzlich nicht auf das Arbeitslosengeld 2 angerechnet.

Sie werden dann angerechnet, wenn die Gerechtigkeitsprüfung ergibt, dass neben den zweckbestimmten Einnahmen aus der ehrenamtlichen Tätigkeit Leistungen nach dem SGB II ungerechtfertigt wären. Dies ist nicht anzunehmen, wenn die Zuwendungen den Betrag von 200 Euro nicht übersteigen.

Die Übungsleiterpauschale von 200 Euro im Monat ist damit anrechnungsfrei. Bei höheren Zuwendungen ist der Betrag, der 200 Euro übersteigt, anrechenbar, wenn nicht berücksichtigungsfähige Aufwendungen dargelegt werden.

Ehrenamtliche Tätigkeit bei ALG I (Arbeitslosengeld I)

Beziehen Sie Arbeitslosengeld I (oder auch Arbeitslosengeld II), stellt sich allerdings die Frage, ob dies nicht im Widerspruch zur Arbeitsvermittlung steht.

Das Merkblatt für Arbeitslose der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat hierzu folgende Informationen:
„Üben Sie unentgeltlich eine ehrenamtliche Tätigkeit aus, steht dies der Arbeitslosigkeit nicht entgegen, wenn die Tätigkeit bestimmten Anforderungen genügt. Erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Agentur für Arbeit. Die ehrenamtliche Tätigkeit steht der Arbeitslosigkeit grundsätzlich z.B. auch dann nicht entgegen, wenn sie 15 Stunden oder mehr wöchentlich erfasst und der pauschalierte Auslagenersatz plus Aufwandsentschädigung den Betrag von 200 Euro monatlich nicht übersteigt.

Sie sind verpflichtet, jede mindestens 15-stündige wöchentliche ehrenamtliche Tätigkeit vor deren Beginn der Agentur für Arbeit anzuzeigen.“

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite www.forum-55plus.de

 

 

 

 

Sexualität in der Menopause

Sexualität in der Menopause

#Antiaging bei der Frau – #Hormonersatztherapie –

Bei dem Thema Antiaging geht es nicht nur um das äußerliche Erscheinungsbild, sondern auch um den gesamten Hormonhaushalt der Frau.

Einen interessanten Vortrag hatte Frau Dr. Isolde Semm bei dem Kinderwunsch-Ärztekongress (Herbsttagung 2015) gehalten.

Dem Vortrag können Sie hier ansehen.

Auf der Internetseite https://www.kinderwunschzentrum-stuttgart.de/aerzte-info/fortbildungsveranstaltung-2015/index.html
finden Sie weitere interessante Vorträge von dem Ärztekongress

YouTube player

Maischberger #Ohne #Vollmacht sind Sie entmündigt

Eine rechtliche Vorsorge durch einen #Notfallordner mit Genaralvollmacht bzw. Vorsorgevollmacht eine Mindestvorsorge.

Mann mit Demenz

Warum dies so notwendig ist, wurde in einer Diskussion bei Maischberger sehr deutlich:

Menschen bei Maischberger: Entmündigt – Haben Betreuer zu viel Macht?

Das Video von Maischberger „Entmündigt“ ist sehr interessant.
https://www.youtube.com/watch?v=lDYIKKuAfck

TIPP: Der #Notfallordner – #Vorsorgeordner bietet eine komplette Übersicht (140 Seiten, 15 Register) inkl. Formularmuster zum Preis von 27 € inkl. MWSt.

Bestellung bei www.notfallordner-vorsorgeordner.de

 

#Ohne #Kinder ist ein #Testament besonders wichtig! #Notfallordner #Vorsorgeordner

Bei Jan & Sabine blieb die Ehe kinderlos. Als Jan bei einem Verkehrsunfall zunächst 3 Monate im Koma lag, dann geistig behindert und anschließend nach einem Jahr verstorben war, wurde es für Sabine zum Horror.

Hier zu den einzelnen Situationen einige Ergänzungen:

Während der Zeit, in der Jan geschäftsunfähig war (Koma & geistige Behinderung) wollte Sabine die Geschäfts von Jan regeln. Zunächst musste sie zum Betreuungsgericht und die Betreuung beantragen.

Recht

Die ist nicht nur bei nicht verheirateten Paaren eine gesetzliche Vorgabe, sondern auch bei Verheirateten.

Durch die Betreuung hätte Sabine alle Angelegenheiten von Jan regeln können, allerdings hatte die Schwiegermutter Einspruch eingelegt, der dazu führte, dass das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer eingesetzt hatte.

Konsequenz: Der gesetzliche Betreuer handelt autark und Sabine hatte keine Möglichkeit etwas selbst zu regeln. Selbst die Kontovollmacht wurde hierdurch wertlos. Der gerichtliche Betreuer hatte neue Konten eröffnet, wodurch Sabine auch finanziell größere Probleme hatte.

Richtig heftig wurde es jedoch nach dem Tod von Jan:

Da kein Testament vorhanden war, erbte Sabine nicht automatisch alles. Bei Ehepaaren ohne Kinder erben etwa 50 % die Eltern des Verstorbenen, bzw. wenn diese nicht mehr leben, die Kinder der Eltern (also Schwager und Schwägerin von Sabine). Wären Jan und Sabine nicht verheiratet gewesen, hätte Sabine überhaupt keinen Erbanspruch ohne Testament.

Zu einer guten Vorsorge gehören:

  • Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • und ein Testament

Umfangreiche Unterlagen bietet der #Notfallordner-#Vorsorgeordner von www.notfallordner-vorsorgeordner.de 

Zum Preis von 27,– € erhalten Sie eine umfangreiche Vorsorgeorganisation inkl. Formulare und Mustertexte (über 140 Seiten).

Inzwischen gibt es diesen #Notfallordner-#Vorsorgeordner auch für über 50 Selbstständigen-Gruppen. Gerade bei Selbstständigen ist die Einbeziehung der beruflichen Vorsorge ebenso wichtig; und diese kann sehr unterschiedlich sein, da hier auch gesetzliche Vorgaben vorhanden sein können (z.B.: Apothekergesetz oder Handwerksordnung).

 

Die #Senioren #App jetzt auch für #android #Smartphone und #windows smartphone

Heute Morgen wurde die #Senioren #APP auch für das Android – Smartphone von Google play veröffentlicht.

Forum-55plus - Die iphone App für Senioren
Forum-55plus – Die App für die Generation 55plus

Nachdem die App für das iphone vor einigen Tagen beim Apple STORE veröffentlicht wurde, wurde mit dem heutigen Tag die App auch für das Android Smartphone und windows smartphones freigeschalten.


 

App bei Goolge play store über die Internetanschrift:

https://play.google.com/store/apps/details?id=com.app.p8339GJ


 

App bei Microsoft Windows smartphones:

https://www.microsoft.com/de-de/store/apps/forum-55plusde/9nblggh6c35t


Die App bietet ein vielfältiges Informationsportal für die #Generation 55plus und wird auch in den kommenden Monaten weiter ausgebaut.

Forum-55plus APP Registerseite
Forum-55plus APP Registerseite

Forum-55plus-APP-2

Derzeit bietet die App neben vielfältigen Informationen über die Themen:

  • – Computer
  • – Smartphone, iphone & ipad
  • – Freizeit (Urlaub, Mode, sex im Alter, Stars von gestern
  • – Gesundheit (Demenz, Besser sehen, Zähne, Darmkrebsvorsorge, Gelenkerkrankungen, Herzerkrankungen, Notfallvorsorge
  • – Soziales (Renten, Minijob, Rentner in Thailand, Markus Lanz)
  • – Finanzen
  • – Steuern (Einkommensteuer, Erbschaftsteuer)
  • – Wohnen (Barrierefrei)
  • – Sicherheit (im Straßenverkehr)
  • – Pflege (Pflege, Kinästhetik, Pflegeversicherung)

screen-4

 

auch die Anbindung an Internetseiten der sozialen Netzwerke FACEBBOK, twitter und google.plus.

App für die Generation 55plus - inklusive Videos
App für die Generation 55plus – inklusive Videos

Darüber hinaus sind interessante Filme bei youtube zu den o.g. Themen direkt abrufbar.

Forum-55plus REGIONAL
Forum-55plus REGIONAL

Mit über 500 regionalen Seiten sind rund 260 Städte in allen Bundesländern angebunden. Die App wurde speziell für die 4 Zielgruppen der Generation 55plus:

  • – ab 55
  • – Rentenbeginners
  • – Rentner mit Handicap
  • – Live slowly

entwickelt.

Der weitere Ausbau wird in den kommenden Wochen erfolgen.

Klausel zur #Girokonto – Ersatz-Bankkarte ungültig

Mit dem heutigen Urteil des Bundesgerichtshof wurde eine Klausel die für #Girokontokarte und #Kreditkarten übliche Entgeltklausel die für das Ausstellen einer Ersatzkarte gilt, gekippt.

Banken dürfen für die Ausstellung einer Ersatz Girokarte bzw. Kreditkarte keine Gebühren erhaben.

Euro

Laut BGH gehöre die Ausgabe einer Ersatzkarte zumindest bei Verlust oder Diebstahl zu den gesetzlichen Pflichten einer Bank, für die ein Entgelt nicht verlangt werden darf.

Offen gelassen hat der BGH, ob für eine Ersatzkarte gezahlt werden muss, wenn eine Karte defekt ist oder sich der Name des Inhabers geändert hat.

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale könne in diesen Fällen nichts anderes gelten. Denn in jedem Fall müssten die alten Karten beim Austausch auch gesperrt werden, um einen Missbrauch oder den Umlauf von mehr als einer Karte zu verhindern.

#BGH, #Urteil vom 20.10.2015, Az.: XI ZR 166/14, Pressemitteilung vom 20.10.2015

Eine #APP für #Senioren und die #Generation55plus

Eine neue APP-Entwicklung ist inzwischen nichts wirklich Neues, allerdings der Weg, Inhalt, Finanzierung und die Zielgruppe schon.

Heute ist eine neue #APP erschienen, die es in sich hat – speziell für #Senioren und der #Generation55plus entwickelt.

Forum-55plus - Die iphone App für Senioren
Forum-55plus – Die iphone App für Senioren

Heute wurde vom Apple APP Store eine besondere Applikation freigeschalten, speziell für die Generation 55plus, sowie alle Senioren und 55-plus-Unternehmen in Deutschland.

Forum-55plus APP Registerseite
Forum-55plus APP Registerseite

Neben einem reichhaltigen Informationsangebot über:

  • Computer
  • iphone & ipads
  • Freizeit
  • Gesundheit
  • Soziales
  • Finanzen
  • Steuern
  • Recht
  • Wohnen
  • Sicherheit
  • und Pflege
  • Demografischer Wandel
Forum-55plus REGIONAL
Forum-55plus REGIONAL

bietet die App etwa eine Anbindung an über 500 regionale soziale Netzwerke bei FACEBOOK, twitter und google.plus.

Forum-55plus-APP-2

Neben dem regionalen Posting von Nachrichten, gibt es z.B.: bei FACEBOOK die Anbindung an verschiedene regionale:

  • regionale schwarze Bretter
  • und regionale Cafe´s
  • Kleinanzeigenmarkt
  • Veranstaltungskalender
  • und einem einfachen anonymen Chatsystem

Darüber hinaus bietet die APP viele interessante Filme.

Ein weiterer Ausbau dieser APP ist in Planung und wird sicher auch der Zielgruppe sehr gefallen.

Finanziert wird diese APP aus Spenden.

Es lohnt sich diese APP auf dem iphone einmal zu testen.

Die iphone APP ist beim Apple STORE über den nachfolgenden Link kostenfrei herunterzuladen:

https://itunes.apple.com/de/app/id1048222373

 

 

#ipad erwärmt die Herzen über Generationen

Ältere Menschen sind oft alleine…… Nur bei 50 % der über 75-jährigen kommt einmal im Monat noch Besuch vorbei.

Ansonsten bleibt als Kommunikation nur noch:

  • Telefon
  • Fernsehen
  • Tageszeitung

und – wenn man als #Pflegefall zu Hause ist – der regelmäßige Besuch des #Pflegedienstes. Dies ist zwar den jüngeren Alten (65-75 Jahren) bewusst, allerdings wird oft keine richtige Vorsorge für dieses Stadium umgesetzt.

Oft wird auch beklagt, dass sich Kinder und Enkelkinder nicht so oft als Besuch melden.

Wie können heute auf eine clevere Art Generationen verbunden werden?

Eine interessante Möglichkeit ist durch den ipad möglich. Gerade die Enkelkinder sind heute „On TOP“, wenn es um das Wissen der tablets geht. Und ältere Menschen benötigen auch ab und zu Hilfe bei der Umsetzung dieser neuen Technik.

IMG_7133

Gemeinsamkeiten verbinden und sorgen für eine intensivere Beziehung zwischen ALT und JUNG.

Für die ältere Generation ist der ipad eine ideale Möglichkeit, sich geistig zu beschäftigen und die so die Demenz zeitlich nach hinten zu verlagern.

Und für die jüngere Generation entsteht eine höhere Bindung und eine ausgeprägtere soziale Kompetenz.

 

 

Zuwanderer steigern die Beitragseinnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung

Etwa jeder zehnte Versicherte besitzt einen ausländischen Pass.

Eigentlich müsste aufgrund er demografischen Entwicklung die Anzahl der Beitragszahler in der deutschen Rentenversicherung eigentlich schrumpfen. Denn die Anzahl der Todesfälle übersteigt die Anzahl der Geburten.

Doch das Gegenteil ist der Fall, vor allem dank neuer Rentenversicherungsmitglieder mit ausländischer Staatsangehörigkeit.

Dem Handelsblatt zufolge wäre die Zahl der aktiv Versicherten mit ausländischem Pass seit 2008 um knapp eine Million gestiegen. Die Anzahl der deutschen Versicherten stieg nur um 80.000. Mehr als jeder Zehnte besitze eine ausländische Staatsangehörigkeit.

Kleines Beitragswunder?

Für die deutsche Rentenversicherung stellt dies ein kleines Beitragswunder dar: Trotz der Senkung des Rentenbeitrages Anfang des Jahres, seien die monatlichen Einnahmen von 16,3 Milliarden im Januar, auf 17,3 Milliarden im Juni angestiegen.

Die Beitragszahlerstatistik belegte wohl nun, dass diese Entwicklung ohne die steigende Zahl an Zuwanderern nicht möglich wäre.

Wachstumstrend setzt sich fort

Zwischen 2008 und 2013 sei die Zahl der Deutschen, die in der Rentenversicherung pflichtversichert waren oder freiwillige Beiträge als Selbstständige zahlten um 81.253 angestiegen. Die Zahl der aktiv versicherten Ausländer indes wuchs um fast eine Million, von 3,7 auf 4,7 Millionen.

Auch wenn die Zahlen für 2014 noch nicht vorhanden sind, ist zu erwarten dass sich der Trend vorsetzt und sogar verstärke. Seit 2008 stieg der Anteil der Ausländer unter den Rentenversicherten um über 20 Prozent.

Ähnliche Tendenzen sind sich auch bei den abhängigen Beschäftigen zu erkennen: seit 2008 stieg die Zahl der deutschen Beitragszahler um sieben Prozent an. Gleichzeitig konnten die ausländischen Versicherten aber eine Steigerung von einem Drittel verzeichnen, von 2,1 auf 2,8 Millionen.

Woher kommen die ausländischen Beitragszahler?

Beitragszahler aus Polen, Slowakei und Tschechien

Eine Analyse der Rentenversicherung ergibt, dass seit der Ausweitung der Freizügigkeit innerhalb der EU (2011) die meisten neuen Beitragszahler aus dem Raum Polen, Tschechien, der Slowakei, Slowenien, Ungarn und den baltischen Staaten kommen, sowie aus Bulgarien und Rumänien. Lediglich 0,3 Prozent dieser Menschen beziehen Arbeitslosengeld I oder II.

Inwieweit dieser Trend allerdings auf Dauer anhält und die Finanzen der gesetzlichen Rentenversicherung hilft, ist fraglich. Obwohl in 2014 etwa 810.000 Kinder geboren wurden, reicht dies dauerhaft nicht aus, die Bevölkerung in Deutschland auf rund 82 Mio. zu halten.

Gleiches gilt dauerhaft auch für die höhere Anzahl von Asyl suchenden Menschen.

Im übrigen hatte die Bertelsmann Stiftung in einer Untersuchung festgestellt, dass ausländische Mitbürger höhere Sozialversicherungsbeiträge einzahlen, als die Auszahlungen an diese Personengruppe.

Rentenversicherung informiert über Erwerbsminderung

Eine schwere Krankheit oder auch ein Unfall kann das Leben völlig verändern: Betroffene Menschen büßen möglicherweise ihre Gesundheit ein, müssen im Beruf kürzer treten oder sogar ihre bisherige Tätigkeit aufgeben. Wie die Absicherung in diesem Fall aussieht, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Nord in vielen Vorträgen zur Rente wegen Erwerbsminderung.

In Lübeck findet beispielsweise am 7. September 2015, um 16.30 Uhr bei der Deutschen Rentenversicherung Nord in der Auskunfts- und Beratungsstelle Lübeck, Ziegelstraße 150.

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt den Betroffenen entweder eine halbe oder volle Rente wegen Erwerbsminderung – je nach dem körperlichen Leistungsvermögen.

Wenn Versicherte weniger als drei Stunden täglich arbeiten können, wird die volle Erwerbsminderungsrente. Wer noch drei Stunden, aber doch weniger als sechs Stunden arbeiten kann, bekommt die halbe Rente. Findet sich allerdings kein Arbeitsplatz, gibt es sogar die volle Rente. Im Vortrag wird auch erklärt, wie lange eine Rente wegen Erwerbsminderung gezahlt wird, wann sich ein zusätzliches Einkommen auf die Höhe der Rente auswirkt und wann Versicherte mit Abschlägen rechnen müssen.

Die Veranstaltung dauert zwei Stunden und ist kostenlos. Interessierte melden sich bitte per Mail:beratungsstelle-in-luebeck@drv-nord.de oder telefonisch unter folgender Nummer: 0451485-25450, Fax 0451/485-25455 oder über das kostenlose Servicetelefon 0800/100048022 an. Eine Anmeldung ist erforderlich!