UNION BAUT #RIESTER-#FONDS UM

Der nachfolgende Inhalt ist für jeden Interessant, der eine #Riesterrente über Fonds hat. <Bitte teilen>

Die Riesterrente gehört neben der betrieblichen Altersversorgung und der Rüruprente zu den interessantesten Sparformen, wenn es um die Altersversorgung geht.

Allerdings ist gut zu überlegen, ob man einen Riestervertrag über Fonds abschließt. Empfehlenswert ist eher die klassische Riesterrente. Warum dies so ist, wird nachfolgend erklärt:Riesterrente

In der Ausgabe von Capital vom 22.5.2015 war folgendes zu lesen:

„UNION BAUT RIESTER-FONDS UM

, Christian Kirchner

Die Niedrigzinsen zwingen Union Investment zu weitreichenden Änderungen ihres Riester-Produkts. Was das für die knapp zwei Millionen Betroffenen heißt…………..

 ………KEINE GARANTIE FÜR EIN BESSERES ABSCHNEIDEN

Der Umbau des Produkts ist nun notwendig, weil die Fondsgesellschaft allein über den Anleihenfonds „UniEuroRenta“ kaum noch die vom Gesetzgeber geforderte Garantie für alle eingezahlten Beiträge samt Zulagen zu Rentenbeginn leisten kann, wenn es an den Kapitalmärkten zu Verwerfungen kommt. Per Ende April betrug die durchschnittliche Restrendite aller im „UniEuroRenta“ enthaltenen Anleihen lediglich noch 0,45 Prozent – und das vor Abzug der Fondsgebühren. “

Quelle: http://www.capital.de/investment/union-baut-riester-fonds-um.html

 

Riesterrenten über Fonds bergen für den Sparer besondere Risiken. In vielen Fällen wir bei Risterfonds wahrscheinlich nur das eingezahlte Kapital fällig. Dies liegt an der Systematik der Sparpläne bei Fonds.

Bei Riestersparplänen wird das Sparguthaben solange in Fonds angelegt, solange der Kurs steigt. Sollte allerdings in der Sparphase der Kurs des Fonds unter einen gewissen Punkt fallen, wird das Geld aus den Fonds entnommen und muss dann für die gesamte Restlaufzeit in Zinspapiere angelegt werden, die am Ende der Gesamtlaufzeit die Auszahlung des eingezahlten Guthabens (ohne Zinsen!!!) sicherstellen. Neue Einzahlungen wandern dann solange in Fonds bis es wieder zu einem Crash oder Kursrückgang unter einen gewissen Wert kommt.

Da Börsencrashs in den letzten Jahren zum Standard gehören, ist die Riesterrente als Fonds nicht empfehlenswert!

Sollte sich der Fondskurs/Aktienkurs erholen und der Trend nach oben zeigen, kann trotzdem das vorhandene Guthaben nicht mehr in den Fond zurück investiert werden.

Sofern während der Ansparphase immer wieder ein Crash oder Kursrückgang (unter einen gewissen Schwellenwert) eintritt, müssen vorhandene Sparguthaben aus dem Fond in sichere Zinspapiere umgeschichtet werden.

Warum sind die Umschichtungen bei Fonds bei einem Crash unvermeidlich?

Bei der Riesterrente muss immer garantiert werden, dass am Ende der Sparphase mindestens das eingezahlte Guthaben vorhanden ist. Würden die Banken/Fonds die Umschichtung von Aktienpapieren in Zinspapiere nicht vornehmen, dann müsste die Bank das Risiko tragen, denn am Ende der Sparphase muss mindestens das eingezahlte Kapital zur Verfügung stehen.

Insoweit unterscheidet sich die Risterfondrente von den üblichen Fonds. Ebenso kann auch der Sparer bei Riesterfonds nicht selbst das eingezahlte Guthaben einfach entnehmen und umschichten, da dann die Zulagen und Steuervorteile verloren gehen.

Wer Riesterfonds als Altersversorgung abschließt muss also einkalkulieren, dass am Ende nur das eingezahlte Guthaben fällig wird. Nach Abzug einer Inflation stehen dem Sparer bei Riesterfonds dann vielleicht nur noch 40-50 % zur Verfügung.

Auch der Riestervertrag als Banksparplan wälzt gewisse Risiken auf den Verbraucher ab. Sparpläne in Riester sehen vor, dass das Guthaben am Ende der Sparphase:

  • – in eine laufende Auszahlung
  • – oder in einer Rentenversicherung

umgewandelt werden. Wir das Vertragsguthaben ohne echte Rentenumwandlung ausgezahlt, wird eine laufende Zahlung so vorgenommen, dass mit 85 noch 10 % des Kapitals vorhanden sind. Erfolgt eine Umwandlung in eine Rente, dann wird das Vertragsguthaben in eine Rentenversicherung eingezahlt. Da die Lebenserwartung ständig weiter steigt und die Rentenversicherung erst bei Rentenbeginn abgeschlossen wird, bekommt man eine niedrigere Garantierente, als wenn die Rentenversicherung bereits zu Sparbeginn abgeschlossen worden wäre.

Sinnvoller ist ein Riestervertrag in einer klassischen Rentenversicherung. Hier wird das Guthaben am Ende der Sparphase in eine lebenslang garantierte Rente umgewandelt, egal wie alt der einzelne Sparer wird. Als Kalkulationsgrundlage wird die heutige Lebenserwartung in den Vertrag eingearbeitet. Wenn also die Lebenserwartung weiter steigt, wird der Sparer später eine höhere Garantierente bekommen (im Vergleich zu einem späteren Abschluss einer Rentenversicherung).

Wer einen Riestervertrag bereits als Banksparplan oder Fond abgeschlossen hat, kann auch einen Vertragswechsel in eine Riesterrente durchführen. Hierbei wird das vorhandene Guthaben auf den neuen Vertrag eingezahlt. Für den Vertragswechsel werden allerdings Gebühren von den Banken berechnet. Diese sind im Vergleich zu den wahrscheinlichen Verlusten gering.

Empfehlenswerte Gesellschaften finden Sie in diversen Vergleichstests, z.B. map-report. Einen Vergleich über die besten Unternehmen finden Sie über den nachfolgenden Link:

https://blog.forum-55plus.de/index.php/2015/05/21/vergleich-lebensversicherungen-wer-ist-so-gut-wie-fc-bayern-muenchen/

 

Kommt eine #Nahles-#Rente zu der #Riesterrente und #Rüruprente noch hinzu?

Andrea #Nahles plant eine #Betriebsrentenänderung, die ohne Beratung auskommen soll.

#Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles will die #Betriebsrente in Deutschland reformieren. Zukünftig sollen auch Tarifpartner #Pensionskassen einrichten können. So schön es sich anhört, es ist jedoch höchst umstritten.

Wie soll die Nahles-Rente funktionieren?

Mit der Neuregelung soll der weitere Auf- und Ausbau der #betrieblichen #Altersversorgung gestärkt werden“, heißt es in einem Konzept.

Im Detail sehen die geplanten Änderungen des Betriebsrenimagetengesetzes vor, dass Arbeitgeber und Gewerkschaften Pensionskassen oder Pensionsfonds einrichten. In Tarifverträgen könnte dann vorgesehen werden, dass die Arbeitgeber Beiträge für die Betriebsrente zusagen.

Die Arbeitnehmer sollen von der #Pensionskasse oder dem #Pensionsfonds eine Mindestleistung zugesagt bekommen.

__Betriebsrente

Andrea Nahles :
„Anders als bei der klassischen Betriebsrente geht die Haftung für künftige Leistungen vom Arbeitgeber auf die neue Einrichtung über. Mit ihrer Beitragszahlung sind die Betriebe aus dem Schneider. Würden die Betriebsrenten fest in Tarifverträgen verankert, könnte „der weitere Auf- und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung gestärkt werden“.

Die Nahles-Rente soll völlig automatisiert, also ohne Berater abschlossen werden, so dass kein Vertreter daran etwas verdient.

Betriebliche Altersvorsorge

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Welche Vor- und Nachteile bietet die #Nahles-#Rente?

Vertriebs- und Abschlusskosten:

Zunächst einmal ist der Entwurf recht schmackhaft, wenn keine Vertriebskosten für den Abschluss entstehen. Allerdings steckt hier der Teufel im Detail.

Seit einigen Jahren gibt es die sogenannte Metallrente. Auch hier wurde in der Vergangenheit keine Provision an die Vermittler vergütet. Als Folge wurde die Metallrente auch selten abgeschlossen. Dies ist verständlich, denn wenn ein Berater nichts verdient, fehlt es natürlich auch an der Motivation zur Beratung. Vermittler, Banken und Makler bieten dann lieber andere Produkte an, bei denen die Beratung auch vergütet wird.

Abschluss der Nahles-Rente nur bei Pensionskasse und Pensionsfonds

Wenn es nach Andrea Nahles geht, sollen die Tarifparteien Pensionskassen und Pensionsfonds gründen und nur noch der Abschluss einer Nahles-Rente möglich sein. Der Arbeitnehmer soll also keine Wahlfreiheit haben. Entweder er macht die Nahles-Rente, oder er muss auf die staatlichen Förderungen verzichten.

Einzelne Gewerkschaften erhalten hierdurch mehr Macht, denn in den Pensionskassen bzw. -fonds werden dann – wie bei der Metallrente – wieder hoch dotierte Stellen geschaffen, die dann wahrscheinlich z.B. von Gewerkschaftsfunktionären besetzt werden.

Das vom Bundestag verabschiedete Tarifeinheitsgesetz würde dazu führen, dass die größten Gewerkschaften bei der Altersversorgung das Sagen haben. Mit dem Gesetz soll geregelt werden, dass in Betrieben mit mehreren Tarifverträgen für gleiche Beschäftigtengruppen nur noch der Vertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern gilt.

Die Kombination von der „Nahles-Rente“ und „Tarifeinheitsgesetz“ würde den großen Gewerkschaften nicht nur Macht, sondern auch einen Geldregen bescheren, zumindest würden im Beirat der Pensionskassen und Pensionsfonds einige Funktionäre entlohnt werden können.

Betrachtet man die Nahles-Rente in Kombination mit dem Tarifeinheitsgesetz, dann lässt sich der Eindruck nicht verwehren, dass Andrea Nahles als DGB-Sympathisantin vielleicht dem DGB einen Bärendienst erweisen will.

Wer nicht wählen darf, verweigert sich!

Wenn ein Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung abschließen möchte, benötigt er regelmäßig zwar keine Zustimmung des Arbeitgeber, allerdings kann der Arbeitgeber das Versicherungsunternehmen vorschreiben.

Dies dürfte auch ein Grund sein, warum die betriebliche Altersversorgung nicht von jedem Arbeitnehmer abgeschlossen wird und es in vielen Betrieben eine größere Anzahl von Verweigerern gibt.

Wer beispielsweise in einem tarifgebundenen Betrieb der IG Metall arbeitet, darf die betriebliche Altersversorgung nur bei der Metallrente abschließen. Risikoträger der Altersvorsorgeverträge des Versorgungswerks MetallRente sind mehrere Versicherungen, wie Allianz, Generali, ERGO, R+V Versicherung und Swiss Life.  Hierbei handelt es sich um Unternehmen, die teilweise unter dem Marktdurchschnitt Leistungen erbringen.

Unsere Anregungen an die Politik:

1. Im Zeitalter der EDV sollte es jedem Arbeitgeber zugemutet werden, dass jeder Arbeitnehmer das Versicherungsunternehmen, bei dem die Direktversicherung bzw. Pensionskasse abgeschlossen wird frei wählen können. Eine Wahlfreiheit des Anbieters würde dazu führen, dass die Akzeptanz einer zusätzlichen Altersversorgung ansteigt.

Der moderne Mensch möchte sich nicht von Politik und Tarifparteien vorschreiben lassen, wo er seine zusätzliche betriebliche Altersversorgung machen darf, damit er steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen kann.

Es darf und kann nicht sein, dass Steuervorteile in der Altersversorgung nur derjenige erhält, der aufgrund:

  • eines Tarifvertrages
  • oder der Vorgabe durch den Arbeitgeber

seine Altersvorsorge abschließt. Hier muss endlich eine Wahlfreiheit für den Arbeitnehmer eintreten.

Warum hier dem Arbeitnehmer keine Wahlfreiheit gewährt wird, ist nur damit zu begründen, dass Arbeitgeber und auch Gewerkschaften ein Geschäft für sich wittern. Schließlich ist und war bei den vermögenswirksamen Leistungen auch keine Vorgabe bei dem Anlageinstitut vorhanden.

2. Wenn der Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung abschließt, spart der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge (im Vergleich zur Bruttolohnzahlung). Die ersparten Sozialversicherungsbeiträge sollte der Arbeitgeber verpflichtend zusätzlich in die betriebliche Altersversorgung einbringen.

Laut Wikipedia hat Andrea Nahles folgende Engagements:

Nahles war von 2000 bis 2004 als Vertreterin der SPD Mitglied im ZDF-Fernsehrat.[9] Sie ist Mitherausgeberin der Zeitschrift für sozialistische Politik und Wirtschaft (spw). Seit 2004 ist Nahles Vorsitzende des Fördervereins Willy-Brandt-Zentrum Jerusalem sowie Vorsitzende des Beirats der Parteischule im Willy-Brandt-Haus.

Ferner ist sie Mitglied der Gewerkschaft IG Metall,

der gemeinnützigen Europäischen Sonnenenergievereinigung Eurosolar und von Attac.