Pflegepflichtversicherung Wer Angehörige pflegt, sollte die nachfolgende Information beachten.
Besonders für Rentner, die Angehörige pflegen, ist der letzte Ratschlag sehr wichtig.
So viele pflegende Angehörige wie nie sind gesetzlich rentenversichert
Rente: Wer einen Angehörigen pflegt, für den zahlt die Pflegekasse unter Umständen in die gesetzliche Rentenversicherung ein – 2018 so viel wie nie.
Rente für pflegende Angehörige: Die #Pflegekassen zahlen für 673.000 Personen in die gesetzliche Rentenversicherung ein
Die Zahl der pflegenden Angehörigen, für die nun in die Rentenversicherung eingezahlt wird, ist seit 2016 deutlich gestiegen
88 Prozent der versicherten Pflegepersonen waren 2018 weiblich.
Die Zahl der pflegenden Angehörigen, für die die Pflegekassen Beiträge in die #gesetzliche #Rentenversicherung einzahlen, hat sich innerhalb von zwei Jahren mehr als verdoppelt. Das geht aus den Versichertenzahlen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) hervor, über die die in Düsseldorf erscheinende „Rheinische Post“ (Donnerstag) berichtet. Demnach waren Ende 2018 rund 673.000 Pflegepersonen ohne #Rentenbezug in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Ende 2016 hatte ihre Zahl erst bei rund 302.000 gelegen.
Entsprechend seien auch die Einnahmen der Rentenversicherung durch die Beitragszahlungen der Pflegeversicherung deutlich gestiegen, heißt es in dem Bericht weiter. Lagen die Beitragseinnahmen für Pflegepersonen im Jahr 2016 noch bei rund einer Milliarde Euro, so kletterten sie 2018 auf rund 2,2 Milliarden Euro.
Rente für pflegende Menschen: Reform der Alterssicherung sorgt für Verbesserung
Die Entwicklung mache deutlich, dass die Anfang 2017 in Kraft getretene Reform die Alterssicherung der pflegenden Menschen tatsächlich verbessert habe, sagte ein Sprecher der Deutschen Rentenversicherung der Zeitung. „Es fließen nun für erheblich mehr Pflegende Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung und verbessern damit deren Absicherung.“ Nach einem Jahr Pflege könne sich dadurch die spätere monatliche Rente um bis zu 31 Euro erhöhen. 88 Prozent der versicherten Pflegepersonen waren laut DRV-Statistik 2018 weiblich.
Die Pflegekassen zahlen unter bestimmten Bedingungen Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige. Voraussetzung ist häusliche Pflege an mindestens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf wenigstens zwei Tage wöchentlich. Bis zur Reform der #Pflegeversicherung waren mindestens 14 Stunden pro Woche Bedingung. Außerdem darf die Pflegeperson neben der Pflege nicht mehr als 30 Stunden berufstätig sein. Die Höhe der Beiträge ist abhängig vom Pflegegrad des Pflegebedürftigen.
Der besondere Tipp: Pflegt ein Rentner / eine Rentnerin einen Pflegefall, wird ab Pflegegrad 2 ein Beitrag von der Pflegeversicherung an die Rentenversicherung gezahlt, wenn der/die #Rentner/In keine #Vollrente erhält.
Jeder Rentner kann auf 1% Rente verzichten und erhält dann eine #Teilrente.
Bei einer 99%igen Teilrente bezahlt die #Pflegeversicherung dann einen Beitrag in die #Rentenversicherung. Zum nächsten Rentenanpassungstermin erhöht sich dann die Rente.
Besteht jedoch auch eine Betriebsrente, muss genau geprüft werden, ob dies sinnvoll ist.
Grund: Je nach Durchführungsweg kann sich eine gesetzliche Teilrente auch negativ auf die betriebliche Altersversorgung auswirken (Beispiel: §232 VAG bei Pensionskassen)
Die Prüfung sollte auf jeden Fall ein #Rentenberater mit einer Spezialausbildung in der #betrieblichen #Altersversorgung (#bAV) oder ein #Fachanwalt für Sozialrecht mit Spezialkenntnissen in der #bAV durchführen.
Beachten sollte man aber auch zusätzlich,dass
- alle Papiere
- eine Generalvollmacht
- das Testament
in einen #Notfallordner vorhanden sind und später bei Geschäftsunfähigkeit oder im Todesfall alle Unterlagen vorhanden sind.
Hilfreich ist der www.notfallordner-vorsorgeordner.de