Deutsche Arbeitgeber sind besorgt, dass die Europäische Versicherungs- und Aufsichtsbehörde (EIOPA) ihren Aufgabenbereich überschreitet. Der deutsche Pensionsfonds, aba, befürchtet, dass die Branche der betrieblichen Altersversorgung nach neuen europäischen Vorschriften „an der Berichterstattung“ sterben wird.
Zunächst klingt es vielleicht wie eine reflexartige Reaktion auf alles, was aus Brüssel kommt, oder in diesem Fall auf den Westhafenplatz in Frankfurt, wo der europäische Rentenaufseher seinen Sitz hat. Und manche mögen argumentieren, dass die Deutschen in der Vergangenheit zu oft Wolf geschrien haben, als in Brüssel eine neue „Betriebliche Altersvorsorge“ (bAV) in Erwägung gezogen wurde.
Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die deutsche Firmenpension mehr als nur eine Pensionskasse ist. Es ist eine tief verwurzelte Verbindung zwischen Unternehmen und ihren Mitarbeitern. In manchen Fällen geht es bis in die Zeit vor der Einführung der staatlichen Rente durch Otto von Bismarck, den ersten Bundeskanzler in den 1880er Jahren, zurück.
Im Falle Deutschlands hat diese lange Geschichte zu einem System mit vielen verschiedenen Fahrzeugen und Optionen für den Aufbau einer Durchführungsweitung geführt. Erst im vergangenen Jahr wurden im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes reine beitragsorientierte Pläne möglich – wenn sich die Gewerkschaften und Arbeitgeber auf die Bedingungen einigen.
Trotz dieser Komplexität hat Deutschland immer noch keinen engagierten Betriebsrentenbetreuer. Jedes Fahrzeug unterliegt unterschiedlichen Regulierungs- und Aufsichtsregeln. Nicht alle sind IORPs – eigentlich sind es nur Pensionskassen und Pensionsfonds. Versicherer, für die die Solvency-II-Richtlinie gilt, bieten eine versicherungsorientierte Altersvorsorge an. Und Pensionszusagen von Unternehmen (Direktzusagen) sind durch Reservepuffer innerhalb des Unternehmens oder ausgelagerte Finanzierungsvehikel (zum Beispiel Contractual Trust Arrangements) gedeckt.
Klaus Stiefermann
Im Juli legte die Bundesregierung ihren Entwurf zur Umsetzung von IORP II vor. Darin notierten die Behörden, dass „die Richtlinie angesichts der erheblichen Unterschiede in der betrieblichen Altersversorgung in den Mitgliedstaaten eine Mindestharmonisierung anstrebt“.
Aba stellt jedoch fest, dass die vorgeschlagene Umsetzung keine Schritte zur weiteren Harmonisierung enthält. Nach deutschem Recht werden die Pensionskassen weiterhin als Lebensversicherungsunternehmen definiert, um die für diesen Sektor bereits bestehenden individuellen Verbraucherschutzvorschriften zu nutzen. Darauf basiert auch die Regelung für den Pensionsfonds, mit einigen Ausnahmen für Investitionen und Garantien.
Der Bundesverband der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf die Regierung dafür kritisiert, dass sie nicht die Möglichkeit nutzt, einen gemeinsamen Aufsichtsrahmen für alle deutschen Berufsrentenfahrzeuge zu schaffen. Sie wies darauf hin, dass solche Fahrzeuge im nationalen Arbeits- und Sozialrecht noch immer unterschiedlich behandelt würden.
Hinsichtlich der Umsetzung der IORP II sieht die BDA einen wichtigen Widerspruch zu den ursprünglichen Absichten der EU. Die deutschen Behörden wollen unterschiedliche Bedingungen für die Übertragung von Pensionsleistungen in oder aus den Pensionsplänen einführen. Mehr Mitglieder müssten einer Überweisung ins Ausland zustimmen als Neuzugänge bei einem ausländischen Anbieter.
Einer der Gründe für die heterogene deutsche Betriebsrentenlandschaft ist die Unverfallbarkeit von Rentenansprüchen und erworbenen Leistungsansprüchen. Einige Unternehmen haben fünf verschiedene Durchführungswege, weil es schwierig ist, alte Rechte auf neue Pensionsvehikel zu übertragen oder verschiedene Pensionspläne aus einem Erwerb zusammenzufassen.
In den letzten Monaten hat sich die deutsche Rentenwirtschaft weniger um neue EU-Regulierungen als um die Umsetzung und Auslegung durch die europäische Versicherungs- und Rentenaufsichtsbehörde EIOPA gesorgt.
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