Die Dokumentation der rechtsextremen Aktivitäten der AfD-Politiker und Mitglieder nimmt weiter Fahrt auf. Nach den ersten 100 Fällen folgen hier die Fälle 101 bis 200, die sowohl Ermittlungen als auch Anklagen umfassen. Dabei gilt die Unschuldsvermutung, und Parteiinterne Vorwürfe werden als solche gekennzeichnet.
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