Die Dokumentation der 1.000 Fälle und Vorgänge zur AfD endet mit Fokus auf Bayern, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg. Das 2026 veröffentlichte Rechtsgutachten zur AfD bleibt kontrovers, da eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln es vorläufig nicht zulässt, die Partei als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einzustufen. Trotz dieser Einschränkungen bleibt die AfD bundesweit rechtskräftig als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Ein Verdacht ist kein Beweis, und die Bewertung des Verfassungsschutzes ist keine strafgerichtliche Feststellung. Eine detaillierte Analyse der bayerischen Mandatsträger zeigt, dass rund 43 Prozent der damaligen AfD-Abgeordneten aus Bayern im Gutachten namentlich erwähnt wurden.
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