Alarmstufe Rot: Gericht peitscht das Klimaschutzprogramm der Regierung ab – Nachbesserungspflicht jetzt rechtlich verbindlich
Ein Beitrag von Werner Hoffmann. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 29. Januar 2026 ein klares Signal gesetzt: Das Klimaschutzprogramm 2023 der Bundesregierung genügt nicht, um die gesetzlich festgelegten Klimaziele bis zum Jahr 2030 zuverlässig zu erreichen. Nach Auffassung des Gerichts ist die Bundesregierung verpflichtet, das bestehende Programm durch zusätzliche und wirksamere Maßnahmen zu ergänzen, … Alarmstufe Rot: Gericht peitscht das Klimaschutzprogramm der Regierung ab – Nachbesserungspflicht jetzt rechtlich verbindlich weiterlesen

